Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-25
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-25
Wortprotokoll
Die Motion Maillard Pierre-Yves fordert den Bundesrat auf, in Anwendung der Artikel 30d und 32abis des Umweltschutzgesetzes (USG) auf verhältnismässige Weise Beschränkungen für die Verwendung von nicht rezykliertem Glas und rezykliertem Glas, das weit entfernt von den Konsumstandorten produziert wird, mit dem Ziel einzuführen, die Herstellung und Vermarktung von rezykliertem Glas in der Schweiz wirtschaftlich rentabel zu machen.
Hintergrund des Vorstosses sind die Entscheide der Vetropack Holding mit Sitz in Bülach. Die Vetropack-Gruppe zählt zu den führenden europäischen Herstellern von Verpackungsglas. Das Unternehmen hat in Europa verschiedene Standorte. Bedauerlicherweise hat das Unternehmen entschieden, das Werk in Saint-Prex aus wirtschaftlichen Gründen zu schliessen. Die Produktion wurde im Juni 2024 eingestellt. Das bedeutet, dass die Wertschöpfung des Rezyklierungsprozesses aus der Schweiz ausgelagert wird. Nach der Schliessung von Saint-Prex werden 84 Prozent des Glases im Ausland rezykliert. In der Schweiz gibt es noch zwei, drei weitere Unternehmen, die tätig sind, die also die 16 Prozent abdecken: konkret 53[NB]000 Tonnen. Das sind die Unternehmen Misapor, Dryden Aqua und Isover, welche das Material in verschiedene Produkte umformen. Lieferengpässe oder andere Störungen der Glasversorgung können aufgrund dieser Umstrukturierung nicht festgestellt werden.
Vetropack beliefert ihre Schweizer Kunden von europäischen Werken aus, ebenso andere Hersteller wie Schirmbeck mit Werken in Deutschland und Österreich. Schirmbeck bearbeitet ein Volumen von 650[NB]000 Tonnen, das ist also etwa zweimal das Schweizer Volumen. Auch an der hohen Recyclingquote im Glasbereich sind bis dato keine Änderungen zu erwarten. Die Schweizerinnen und Schweizer bringen ihr Glas ja sehr gewissenhaft zu den Sammelstellen, und die Kreislaufwirtschaft funktioniert nach Auffassung der Kommission auch sehr gut. Wir müssen in diesem Kontext eigentlich drei Phasen unterscheiden: das Sammeln, das Sortieren und dann das Verwerten. Das Sammeln und Sortieren funktioniert auch dank der vorgezogenen Entsorgungsgebühr; ich komme noch darauf zurück. Die Verwertungsquote beim Glas ist bei über 90 Prozent, das funktioniert also insgesamt. Aber, und das ist der Punkt der Motion, tatsächlich verlagert sich eben durch diese Schliessung von Saint-Prex ein Teil dieser Wertschöpfung, eben das Verwerten, ins Ausland.
Für die Kommission ist unbestritten: Kreisläufe soll man schliessen. Kreisläufe schliessen bedeutet einen ökologischen und ökonomischen Mehrwert, und wenn der Kreislauf innerhalb der Schweiz geschlossen werden kann, ist das natürlich umso besser.
Die Kommission musste bei der Vertiefung der Materie aber feststellen, dass auch in diesem Bereich das Prinzip der arbeitsteiligen Wirtschaft gilt. Recycling-Wertschöpfungsketten sind oft, auch bei anderen Stoffen, international ausgerichtet, und man muss auch feststellen, dass die entsprechenden Märkte funktionieren. Entsprechende Eingriffe lösen durchaus auch Kosten aus, die innerhalb der Kette schlussendlich wohl durch den Endkunden getragen werden müssen. Die Kommission hat vor diesem Hintergrund Zusatzberichte bestellt, weil man einen Gesamtüberblick wollte und weil man eben diese Ketten, diese Wertschöpfungsketten auch besser verstehen wollte. Ich nenne nur drei Beispiele, die in diesem Zusatzbericht erläutert werden, um aufzuzeigen, wie sich das mit anderen Stoffen verhält.
Zuerst Aluminium: Beim Aluminium reden wir von einem Gesamtverbrauch von 207[NB]000 Tonnen. Hauptsächlich verantwortlich für die Verwertung ist dort die Industrie; wir haben dort eigentlich auch eine relativ hohe Verwertungsquote. Die Sammlung funktioniert, das Sortieren funktioniert, aber es ist auch hier so, dass die Presswerke, also die Recyclingwerke, nicht in der Schweiz, sondern hauptsächlich in den nordischen Ländern, in Deutschland, Frankreich und auch in Italien domiziliert sind.
Die Schweizer Industrie bezieht aber dann wiederum diese Aluminiumprofile mit Recyclinganteil von ebendiesen Unternehmen. Und es ist ja auch so, dass viele Bauherren und Besteller aufgrund der CO2-Bilanz Wert darauf legen, dass Recyclingaluminium verwendet wird.
PET ist uns allen auch sehr geläufig. Im Jahr 2023 wurden 42[NB]560 Tonnen PET in Umlauf gebracht. Die Verwertungsquote beim PET liegt bei 84 Prozent; also auch dort funktioniert das sehr gut. Dort ist es so, dass der ganze Prozess in der Schweiz domiziliert ist, also nicht nur das Sammeln und Sortieren, sondern eben auch das Rezyklieren.
Dann die Textilien: Hierzu hat der Bundesrat im April dieses Jahres einen Bericht in Erfüllung eines Postulates gutgeheissen. In der Schweiz werden pro Jahr rund 60[NB]000 Tonnen Alttextilien separat gesammelt. Das funktioniert ebenfalls gut. Hingegen liegt auch bei den Textilien der Recyclingstandort für die Sammelware der Altkleidersammlung im Ausland.
Ich möchte Sie nicht weiter langweilen, aber wenn man die verschiedenen Stoffe durchgeht, dann kommt man im Grunde zu folgendem Schluss: Das Einsammeln und Sortieren all dieser Stoffe funktioniert in der Schweiz sehr gut. Das Recyclen ist unterschiedlich aufgestellt. Werkstätten gibt es in der Schweiz, das ist klar, aber in verschiedenen Bereichen natürlich auch im europäischen Ausland.
Wie erwähnt, ist die Verwertungsquote beim Glas sehr hoch. Natürlich hat man im Zusammenhang mit diesem Zusatzbericht auch die Frage gestellt, wie denn eigentlich die ganze CO2- oder Ökobilanz aussieht. Hier spielt natürlich auch der ganze Transportweg hinein. Wir haben von einem Bericht vom Mai 2025 der Firma Carbotech Kenntnis genommen. Dieser Bericht hat den ökologischen Nutzen des Glasrecyclings untersucht, und der Befund ist eigentlich relativ einfach: Am besten ist es natürlich, wenn wir als Konsumentinnen und Konsumenten unsere Flaschen wiederverwenden. Das wäre das Beste von der Ökobilanz her. Hierzu gibt es auch ein Postulat aus dem Nationalrat, das dieses Thema beschlägt.
Dann ist das Einschmelzen und Wiederherstellen sinnvoll und natürlich besser, als die Flaschen wegzuwerfen; aber der Ökoeffekt ist natürlich gegenüber dem Wiederverwenden tiefer. Der Transport fällt nicht massgeblich ins Gewicht dieser Ökobilanz, das muss man nüchtern feststellen. Ob ein Presswerk nun in der Schweiz oder im grenznahen Ausland angesiedelt ist, ist für die Ökobilanz nicht wirklich massgeblich.
Das USG hat einen klaren Rahmen gesetzt und Ziele definiert; die Motion verweist auf Artikel 30d USG. Dort sind die Themen Recycling, Kreisläufe und Wiederverwertung verankert. Ob diese Bestimmung für die vorliegende Fragestellung anwendbar ist, kann offenbleiben. Jedenfalls, und das ist der Punkt, gibt es im USG heute eigentlich keine Bestimmung, die auf eine industriepolitische Zielsetzung im Bereich des Recyclings hinausläuft.
Dann Artikel 32a USG: Dort geht es um die Finanzierung bei Siedlungsabfällen, sprich um die Rechtsgrundlagen, wonach die Kantone den Verursachern Gebühren oder andere Abgaben überbinden können. Wir sprechen hier also von der sogenannten vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG). Aber auch hier gibt es grundsätzlich keine industriepolitische Zielsetzung. Bei der VEG ist es so, dass die von Vetroswiss im Auftrag des Bundes erhobene VEG auf Getränkeverpackungen aus Glas zusammen mit dem Verkaufserlös aus Altglas [PAGE 1053] für die Deckung der Kosten für die Entsorgung, die Sammlung, den Transport usw. erhoben wird. Im Zusammenhang mit den Aufwendungen werden diese Einnahmen verwendet. Das sind 33,3 Millionen Franken. Das funktioniert, und diese Mittel werden, wie gesagt, für das Sammeln und Sortieren eingesetzt. Sie sind nicht darauf ausgelegt, auch noch industriepolitische Massnahmen zu finanzieren. Das ist die heutige Rechtslage.
Ich komme zum Schluss. Die Kommission ist aufgrund all dieser Analysen eigentlich klar zur Auffassung gelangt, dass sich das USG bewährt hat, dass sich das Sammelsystem, das Sortiersystem bewährt hat, dass die Wertschöpfungsketten funktionieren. Natürlich ist es wünschenswert, dass das Recycling, dass die Presswerke in der Schweiz sind. Aber trotz allem glauben wir nicht, dass die Verwertungsquote gesteigert werden kann, wenn ein Werk in der Schweiz steht. Das Ziel des USG muss sein, die Kreislaufwirtschaft maximal zu sichern. Dieses Ziel wird erreicht. Mit der Motion soll ein weiteres Ziel hinzugefügt werden, nämlich Finanzen zu beschaffen, um Recyclingwerke in der Schweiz wieder zu rentabilisieren. Die Mehrheit der Kommission erachtet das weder als nötig noch als zweckmässig.
Infine, si rimanda all'iniziativa parlamentare 20.433, "Rafforzare l'economia circolare svizzera". I lavori in tal senso sono in corso, e in questo contesto occorre esaminare l'ottimizzazione del sistema svizzero. Tuttavia, sembra discutibile se debbano essere integrati anche gli obiettivi di politica industriale.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen die Ablehnung der Motion, die Minderheit wird ihre Argumente selbst darlegen.