Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-25
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-25
Wortprotokoll
Die Motion Chiesa fordert die Einführung einer Durchfahrtsabgabe für den Transitverkehr durch die Schweiz. Gleichlautende Motionen wurden zudem von mehreren Nationalräten - sie sind hier als Zuschauer im Saal - eingereicht. Ziel der Motion ist es, für den Verkehr von Grenze zu Grenze eine verkehrsabhängige Abgabe einzuführen. Die Höhe der Abgabe soll je nach Wochentag, Tageszeit und Verkehrsaufkommen bemessen werden und eine lenkende Wirkung erzielen. Damit soll das Verkehrsaufkommen im Transitverkehr reduziert werden. Die Durchfahrtsabgabe soll gemäss Motion mit dem Alpenschutzartikel der Bundesverfassung, mit Artikel 84 Absatz 1, begründet werden und vom Parlament als Ausnahme im Sinne von Artikel 82 Absatz 3 erklärt werden.
Es wurde richtig erkannt: Der Bundesrat hat selbstverständlich Verständnis für das Anliegen der Motion und die vorliegenden Probleme. Gerade in den Reisemonaten ist der Anteil des Transitverkehrs auf den Autobahnen sehr hoch und trägt wesentlich zur Stauproblematik im Nord-Süd-Verkehr und zur Belastung der davon betroffenen Bevölkerung bei. Dennoch steht der Bundesrat der Einführung einer Durchfahrtsabgabe skeptisch gegenüber. Er hat deshalb die Ablehnung der Motion beantragt.
Ich kann gerne bestätigen, Herr Ständerat Regazzi, dass die Umsetzung dieser Motion durchaus in Übereinstimmung mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgestaltet werden kann - de jure. Wie die EU politisch reagieren würde, ist eine andere Frage. Ich bitte um Verständnis, dass der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass er dem Parlament das Stabilisierungs- und Entwicklungspaket in Bezug auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unterbreitet, nicht gerade gleichzeitig diese Motion zur Annahme empfohlen hat. Aber de jure ist klar, dass eine Durchfahrtsabgabe konform wäre; ich bestätige Ihnen das nochmals.
Die Durchfahrtsabgabe wäre eine neue Abgabe für die Benutzung von öffentlichen Strassen, und hier ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine grossflächige Erhebung einer solchen Abgabe nicht als Ausnahme nach Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung eingeführt werden könnte. Es bräuchte hier halt vielmehr eine Volksabstimmung bzw. eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung. Dann hätte man auch eine klare Willensbekundung vonseiten der Bevölkerung.
Weiter ist die Umsetzung einer Durchfahrtsabgabe mit administrativen Hürden verbunden. Voraussetzung wäre unter anderem eine lückenlose Überwachung sämtlicher Grenzübergänge. Die Einführung und der Betrieb eines solchen Systems wären sicher auch aufwendig und würden Kosten verursachen.
Zudem wäre es eine grosse Herausforderung, rechtlich haltbare Bestimmungen zu formulieren, die die Wesentlichkeit eines Aufenthalts in der Schweiz abschliessend definierten. Das wäre im Falle einer Annahme der Motion dann auch zu definieren. Wie wäre beispielsweise damit umzugehen, wenn jemand während der Durchreise durch die Schweiz ein Restaurant besucht, eine Sehenswürdigkeit besucht oder bei Verwandten einen Kaffee nimmt?
Ich glaube, das sind offene Fragen, die der Bundesrat jetzt prima vista als nicht gerade einfach beantwortbar gesehen hat. Da würden wir also wohl auf gewisse administrative Probleme und Vollzugsprobleme stossen. Wir möchten dann auch nicht einen - entschuldigen Sie den Ausdruck - Rohrkrepierer produzieren, falls wir das umsetzen müssten. Aber letztlich begründet der Bundesrat seine Empfehlung, die Motion abzulehnen, schon hauptsächlich mit der bürokratischen Umsetzung, die wir als nicht ganz einfach sehen.