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Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-09-18

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt noch zum Fortpflanzungsmedizingesetz, und zwar zu Artikel 42 Absatz 2, der im geltenden Recht feststellt, dass so genannt altrechtliche Embryonen bis zum 31. Dezember 2003 zu vernichten sind.

Der Bundesrat schlug uns in seiner Vorlage vor, in Artikel 28 diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Ständerat hat sich gegen diese Frist ausgesprochen. Er hat dann aber in der Plenumsdiskussion zwar den Antrag Beerli, der eine Fristverlängerung verlangt hat, abgelehnt, aber dann auch klar durch den Kommissionssprecher zum Ausdruck gebracht, dass der Zweitrat dieser Frage noch einmal eingehend nachgehen soll. Die WBK-NR hat entschieden, die Frage der Fristverlängerung in einem separaten Gesetz zu behandeln, und da eben dieses Gesetz bis Ende diesen Jahres in Kraft treten muss, muss es im dringlichen Verfahren erlassen werden.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen Folgendes vor: Es handelt sich bei diesen altrechtlichen Embryonen um ein sehr wertvolles Gut, und es hat sich gezeigt, auch gestern in der Debatte und vor allem auch in der Kommission, dass nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz überzählige Embryonen nur in sehr geringer Zahl anfallen, man spricht von 200 pro Jahr. In der Kommission wurde auch klar ausgeführt, dass der grosse Teil dieser 200 überzähligen Embryonen nach der Regelung des Fortpflanzungsmedizingesetzes medizinisch oft nicht den Anforderungen für eine Implantation entspricht, also sehr viele davon wegfallen, weil sie so genannt morphologisch auffällig sind. Der zweite Punkt, der ebenfalls zu erwähnen wichtig ist, ist, dass das betroffene Paar einer Freigabe von überzähligen Embryonen zustimmen muss. Wir haben es gestern auch in einem Votum gehört, dass etwa 50 Prozent der betroffenen Paare diese Zustimmung nicht erteilen.

Also kann man nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit mit der neuen fortpflanzungsmedizinischen Gesetzgebung - sie ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft - davon ausgehen, dass von diesen 200 etwa ein Dutzend überzählige Embryonen für Forschungszwecke infrage kommen. Das hat die Mehrheit der Kommission veranlasst, Ihnen eine Fristverlängerung vorzuschlagen, und zwar bis 2005. Die betroffenen Paare können also diese Embryonen für die weitere Fortpflanzung bis Ende 2005 verwenden, dann müssen sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass ab diesem Datum diese Embryonen absterben müssen, d. h., nicht weiter aufbewahrt werden. Es wird den betroffenen Paaren dann aber auch die Frage gestellt, ob sie sie für hochwertige Forschung zur Verfügung stellen wollen. Für hochwertige Forschung können die so genannten altrechtlichen Embryonen, also jene, die aus der Zeit vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes stammen, für Forschungsarbeiten bis Ende 2008 verwendet werden.

Die Minderheit Gutzwiller will diese Frist von 2008 auch für die Implantation festsetzen. Frau Genner beantragt, auf diese Fristverlängerung gar nicht einzutreten. Ich habe nun die Überlegungen der Kommission erläutert und kann Ihnen aufgrund dieser Überlegungen und der Mehrheitsverhältnisse beantragen, den Antrag Genner abzulehnen.

Zum Antrag Baumann J. Alexander: Er beantragt Ihnen, diese altrechtlichen Embryonen ausschliesslich für Fortpflanzungszwecke zuzulassen, und zwar bis Ende 2005. Wir haben die Thematik in der Kommission ausführlich diskutiert. Herr Baumann wählt zwei Möglichkeiten: erstens die Einpflanzung oder zweitens das Absterbenlassen. Das Konzept des Bundesrates sieht die Einpflanzung, das Freigeben für die Forschung oder das Absterbenlassen vor. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine gewisse Ungleichbehandlung bezüglich der ethischen Beurteilung im Antrag Baumann J. Alexander vorhanden ist: Für die altrechtlichen Embryonen setzt er eine andere Wertebasis als jene, wie sie heute mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz und dem soeben beschlossenen Stammzellenforschungsgesetz gegeben ist.

Im Sinne der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, auch den Antrag Baumann J. Alexander abzulehnen.