Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-09-18
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich habe jetzt Herrn Gutzwiller für eine Frage ausgewählt, weil ich von ihm die präziseste Antwort erwarte. Ich habe hier den Text der Verfassung, Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c, vor mir. Da steht ausdrücklich, dass diese Methoden nicht verwendet werden dürfen, um Forschung zu betreiben. Das ist der Rechtsstand bis heute, und das wird noch eine Weile der Rechtsstand sein, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo das neue Gesetz in Kraft tritt. Das Embryonenforschungsgesetz gibt erst die Grundlage, um diese Forschung zu machen. Nun sind diese Embryonen, die heute in Aufbewahrung sind, unter altem Recht zustande gekommen, das heisst unter Ausschluss der Möglichkeit, Forschung zu betreiben. Es ist konsequent, dass man das jetzt nicht ändert und dass man da für die Forschung nicht öffnet. Können Sie sich dem anschliessen, oder haben Sie Gründe dafür, dass man das ändert?