Engler Stefan · Ständerat · 2025-09-25
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-25
Wortprotokoll
Nur kurz und ergänzend: Wenn wir uns das geltende Recht anschauen, dann sehen wir, dass dieses die Regulierung von geschützten Tieren in Jagdbanngebieten ausschliesst. Damals sind wir einem Grundlagenirrtum unterlegen und haben noch dazu einen Kollateralschaden verursacht. Bis zu dieser Gesetzesänderung war die Regulierung des geschützten Steinwildes in Banngebieten nämlich durchaus möglich und sogar erwünscht. Mit der Revision dieses Gesetzes wurde das plötzlich auch infrage gestellt, und am Beispiel des Steinwildes, das in Bannbezirken nicht mehr reguliert werden kann, sieht man jetzt auch die Schwierigkeiten des Steinwildmanagements generell.
Das Wolfsmanagement beruht auf vier Pfeilern. Der erste Pfeiler ist der Herdenschutz, der zweite Pfeiler ist die Entschädigung an die Landwirte für gerissene Tiere, der dritte Pfeiler ist der Einzeltierabschuss, den vierten Pfeiler bildet die Regulierung. Der Bundesrat hat diese vier Pfeiler mit seiner Verordnunggebung konkretisiert und präzisiert, und man hat jetzt auch wenige Jahre Erfahrungen damit gesammelt.
Welchem Grundlagenirrtum sind wir unterlegen, als wir damals ins Jagdgesetz geschrieben haben, in Jagdbanngebieten soll die Regulierung von geschützten Tieren nicht mehr möglich sein? Wir haben uns erstens darin geirrt, dass Jagdbanngebiete in weiten Teilen unseres Landes sehr umfangreich sein können und dass dort auch Weidetierhaltung stattfindet. Viele von uns gingen davon aus, es handle sich um Gebiete fernab, wo es keine Weidetierhaltung gebe, also könne man dort darauf verzichten, die Wolfsregulierung zuzulassen. Jetzt stellt sich heraus, dass gerade in solchen Gegenden, wo Weiden in Jagdbanngebieten liegen, sich auch Wolfsrudel ansiedeln und dass es dort auch zu Rissen kommt - bei allem Herdenschutz, der dort aufwendig organisiert wird. Wenn wir uns die Möglichkeit nehmen, auch in Jagdbanngebieten zu regulieren und dort auch Einzeltiere zu schiessen, dann gefährden wir mittelfristig das ganze Wolfskonzept, weil die Regulierung dort, wo sie nötig wäre, nicht möglich ist.
Der zweite Irrtum, dem wir unterlegen sind: Wir meinten, wir müssten damit die kleinen herzigen Welpen schützen. Wir haben als frühesten Termin für den Beginn der Regulierung den 1.[NB]September festgelegt. Das war vernünftig, auch aus tierschützerischen Gründen. Dies wird übrigens jetzt mit diesen Motionen auch nicht infrage gestellt. Wirksame Regulierung setzt aber bei den Jungtieren an, und deshalb verfolgen alle Kantone, deren Regulierung ich kenne, ein Regulierungskonzept, bei dem man ab dem 1.[NB]September auch die Jungtiere erlegen kann.
Wir unterlagen schliesslich dem Irrtum, diesen jungen Tieren eine Rückzugsmöglichkeit in den Jagdbanngebieten erhalten zu wollen. Das ist nicht gerechtfertigt, wie es sich jetzt zeigt, denn die Ausbreitung erfolgte noch viel schneller, als ich es vor zehn Jahren einmal vorausgesagt hatte, wofür ich von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen belächelt wurde.
Der Vorstoss von Kollegin Friedli geht also absolut in die richtige Richtung. [PAGE 1062]