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Haller Ursula · Nationalrat · 2003-09-18

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Einer der Gründe, die Forschung an embryonalen Stammzellen in diesem Gesetz zu regeln und nicht zuzuwarten, bis das Gesetz zur Forschung am Menschen diskutiert wird, ist eben bekanntlich eine Antwort auf die Frage, ob einer allfälligen Fristverlängerung für die Lagerung der tiefgefrorenen Embryos nach dem 31. Dezember dieses Jahres zugestimmt werden soll und was dann später mit diesen Embryos geschehen soll. Weshalb melde ich mich noch einmal zu Wort?

Ich möchte einfach noch einmal betonen, nachdem ich die Äusserungen von Frau Genner gehört habe - sie sagt hier einfach, das sei Willkür, die Eltern könnten sich nicht dazu äussern, ob sie einer allfälligen Forschung nach dem Ende des Jahres 2005 zustimmen würden -, Sie haben es gelesen, Sie wissen es: Es braucht die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Eltern! Es ist also nicht so, dass gegen den Willen der Eltern an einem tiefgefrorenen Embryo irgendeine Forschung gemacht werden kann.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion schliesst sich der Haltung der Kommissionsmehrheit an, welche die Frist um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2005, verlängern will. Wir sehen darin eine Chance, weil damit betroffene Paare die Embryonen für weitere zwei Jahre für die Fortpflanzung verwenden dürfen. Ebenso stimmen wir der Fristverlängerung bis Ende 2008 zu. Ich betone es nochmals: Dies geschieht im vollen Wissen, dass die Forschung an diesen Embryonen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung der betroffenen Eltern geschehen darf!

Ich bitte Sie also um Zustimmung zu diesem dringlichen Bundesgesetz. Ich bitte Sie, den Antrag Genner auf Nichteintreten abzulehnen. Eine Minderheit der SVP-Fraktion wird möglicherweise den Antrag Baumann J. Alexander unterstützen.

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