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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-22

Wortprotokoll

Das Bazl genehmigte am 24. Juni dieses Jahres auf Antrag des Flughafens Zürich, unterstützt vom Regierungsrat des Kantons Zürich, die für die Einführung der Südanflüge notwendigen Änderungen des Betriebsreglementes. Die vorgängigen Abklärungen hatten ergeben, dass Landungen auf die Piste 34 gemäss den einschlägigen Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO sicher durchführbar sind. Das Bazl behielt sich aber vor, weitere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit anzuordnen. Die entsprechenden Abklärungen werden zurzeit vom Bazl in Zusammenarbeit mit Skyguide und der deutschen Flugsicherung vorgenommen.

Um jeden Zweifel an der Sicherheit des neuen Anflugverfahrens auszuräumen, hat der Vorsteher des UVEK zusätzlich zu den bereits erfolgten Abklärungen eine Zweitbeurteilung durch ausländische Experten angeordnet. Die definitiven Resultate dieser Überprüfungen liegen noch nicht vor. Sie sind aber auf Ende September zu erwarten, sodass allfällige zusätzliche Sicherheitsmassnahmen bis zum 30. Oktober 2003 getroffen werden können.

Sollte sich entgegen den heutigen Annahmen ergeben, dass Südanflüge aus Sicherheitsgründen nicht zeitgerecht eingeführt werden können, so müsste dies den deutschen Behörden unverzüglich mitgeteilt werden. Entweder könnte ein weiterer Aufschub der verschärften deutschen Ausnahmebestimmungen ausgehandelt werden, oder es wäre mit den gleichen Folgen wie ursprünglich nach dem 10. Juli zu rechnen: Es müssten Flüge ausfallen oder auf andere Flughäfen umgeleitet werden.