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Riner Christoph · Nationalrat · 2025-09-25

Riner Christoph · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-25

Wortprotokoll

Die Kommission hat die Motion Schwander mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hatte ihr bereits am 13.[NB]März 2025 mit 28 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt, trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates.

In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass eine gleichlautende Motion Riner bereits von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen wurde. Es ist daher folgerichtig, auch die Motion Schwander anzunehmen. Es ist inhaltlich konsistent und politisch konsequent.

Im Zentrum der Diskussion stand erneut die Frage, wie der Staat mit straffälligen Asylsuchenden umgehen soll. Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion betonten, dass es nicht länger genügt, auf Instrumente wie Ein- und Ausgrenzung oder Meldepflichten zu setzen. Diese seien in der Praxis oft nicht durchsetzbar und wirkten zunehmend wie eine Alibiübung. Immer wieder würden Asylsuchende ohne legalen Status durch Straftaten auffallen, sei es durch Einbruchstouren, Gewalt oder andere Delikte. Für die Befürworterseite ist klar: Die Bevölkerung hat ein Recht auf Sicherheit, und dieses Recht muss in der Abwägung stärker gewichtet werden. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und gleichzeitig gegen das Gesetz verstösst, kann nicht denselben Schutz einfordern wie jemand, der sich rechtskonform verhält. Die Motion setzt genau hier an. Sie fordert, dass bei Eröffnung eines Strafverfahrens gegen eine asylsuchende Person Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit möglich werden - gezielt und verhältnismässig.

Kritische Stimmen warnten vor möglichen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit und vor der Verletzung der Unschuldsvermutung. Es bestehe ein Risiko, dass auch Unschuldige betroffen sein könnten, etwa wenn sich ein Anfangsverdacht später nicht erhärte. Zudem wurde angeführt, dass die Schweiz bei einer Umsetzung möglicherweise vor internationalen Gerichten, insbesondere dem EGMR, in Erklärungsnot geraten könnte, etwa wegen Fragen der Verhältnismässigkeit.

Doch am Ende setzte sich die Sichtweise durch, dass der Schutz der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Regeln müssen gelten, und sie müssen auch durchgesetzt werden. Wer sich im Asylverfahren befindet und durch strafbares Verhalten auffällt, muss wissen, dass dies Konsequenzen hat, auch im Sinne einer präventiven Wirkung. Die Bevölkerung erwartet, dass sie vor solchen Entwicklungen geschützt wird. Die Motion will das ermöglichen.