Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-25
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-25
Wortprotokoll
Im gesamten Verwaltungsverfahren und damit auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen Verfügungen schriftlich eröffnet werden. Dies ist im Verwaltungsverfahrensgesetz so geregelt, und zwar mit gutem Grund. Die Vorteile der Schriftlichkeit der Urteile überwiegen, und sie liegen auf der Hand:
1.[NB]Die schriftliche Fixierung des Urteils ermöglicht den Parteien konstante Klarheit über seinen Inhalt. Im Unterschied dazu sind bloss mündlich verkündete Urteile ein grösseres Risiko für Missverständnisse, Fehlinterpretationen, Irrtümer oder Erinnerungslücken.
2.[NB]Schriftliche Urteile machen die Justiz transparent und nachvollziehbar. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit und dienen dem Schutz vor Willkür.
3.[NB]Schriftliche Urteile sind eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Rechtspraxis. Sie werden nicht zuletzt auch für die Qualitätssicherung benötigt, die Sie ja auch schon gefordert haben.
Zudem ist es nicht realistisch, anzunehmen, dass die mündliche Eröffnung von Urteilen zu Einsparungen führt. In der Praxis muss nämlich immer eine schriftliche Begründung nachgeliefert werden, wenn dies eine Partei verlangt. Es gäbe keinen Effizienzgewinn. Bei offensichtlich begründeten oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden entscheidet bereits heute ein einzelner Richter bzw. eine einzelne Richterin mit[NB]der[NB]Zustimmung eines Zweitrichters oder einer Zweitrichterin.
Nicht zuletzt weise ich Sie gerne darauf hin, dass das Asylgesetz dem Bundesverwaltungsgericht in einigen klar definierten Konstellationen bereits heute die Möglichkeit gibt, auf mündliche Verfahrensschritte auszuweichen und das Verfahren in den Bundesasylzentren zu beschleunigen. Das Bundesverwaltungsgericht kann Instruktionsmassnahmen in Beschwerdeverfahren gegen Nichteintretensentscheide im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren auch mündlich durchführen. In diesen Fällen kann das Urteil damit bereits heute mündlich eröffnet werden.
Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.