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Meier Andreas · Nationalrat · 2025-12-01

Meier Andreas · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-01

Wortprotokoll

Der Vorstoss von Ständerat Würth stellt eine grundlegende Frage unseres Föderalismus: Wie wollen wir künftig die Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des Denkmal-, Heimat- und insbesondere des Ortsbildschutzes einordnen? Mit dem Projekt "Entflechtung 27" steht ohnehin eine Neujustierung der Zuständigkeit an. Deshalb ist jetzt der richtige Moment, die überfällige Klärung beim Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) vorzunehmen. Denn die heutige Praxis führt dazu, dass der Bund über das Inventar der schützenswerten Ortsbilder weit tiefer in die kantonale Kompetenz eingreift, als dies die NFA vorgesehen hatte.

Das Isos ist zweifellos ein wertvolles Instrument, aber seine Direktanwendung hat Wirkungen entfaltet, die so nie beabsichtigt waren. Die Rechtsprechung hat diese Dynamik verstärkt. Bereits im Leitentscheid von 2009 hat das Bundesgericht das Isos einer Art Sachplan gleichgestellt und seinen Einfluss weit über die ursprüngliche Inventarfunktion hinaus ausgeweitet. Seitdem müssen selbst lokal bedeutende Bauvorhaben bundesrechtlich beurteilt werden, obwohl sie keinerlei nationale Bedeutung haben. In der Praxis sehen wir das fast täglich. In Lugano musste ein Wohnprojekt mit 25 Wohnungen gestoppt werden, weil das Bundesgericht es als nicht mit dem Isos vereinbar betrachtete. Im Kanton Waadt wurde ein zonenkonformes Bauvorhaben blockiert, weil die Parzelle als Freiraum im Sinne des Isos gelten sollte. Es geht also längst nicht mehr um nationale Denkmäler, sondern um ganz normale, lokale Bauvorhaben, die plötzlich bundesrechtliche Hürden überwinden müssen.

Hinzu kommt ein Problem, das wir alle aus der Praxis kennen: die enorme Bürokratie, die das heutige System erzeugt. Ein Baugesuch durchläuft nicht nur die kommunalen Stellen, die kantonalen Fachstellen und schliesslich die für das Isos zuständige Bundesstelle, sondern löst ein regelrechtes Pingpong an Mails, Stellungnahmen, Ergänzungen und Rückfragen aus. Gemeinden schreiben an den Kanton, der Kanton schreibt an den Bund, der Bund stellt neue Anforderungen, die wieder an die Gemeinde zurückgehen. Was eigentlich ein klares, lokales Verfahren sein sollte, entwickelt sich zu einem mehrstufigen Verwaltungsprozess, der Wochen und Monate kostet, ohne dass am Schluss mehr Schutzqualität entstünde. Diese Bürokratie ist weder effizient noch verhältnismässig, und sie widerspricht ganz offensichtlich dem Grundgedanken der NFA und einer schlanken föderalen Aufgabenverteilung.

Der Bundesrat hat nach dem runden Tisch Isos gewisse Erleichterungen beschlossen. Diese sind zu begrüssen, beheben aber nur einzelne Symptome. Dass der Grundwasserschutz künftig nicht mehr automatisch eine Isos-Prüfung auslösen soll, ist sinnvoll, aber das strukturelle Problem bleibt. Der Bund übt über das Isos faktisch Planungshoheit aus, ohne dass es um national wichtige Objekte geht. [PAGE 1955]

Die Motion Würth setzt genau hier an. Sie verlangt, dass der Bund sich auf den Schutz von Objekten von nationaler Bedeutung konzentriert. Der Schutz der übrigen Ortsbilder gehört in die Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Sie verfügen über Fachkompetenz, Nähe und das Wissen um lokale Gegebenheiten. Genau so war es im Rahmen der NFA vorgesehen.

Mit dieser Korrektur stärken wir den Föderalismus, schaffen Rechtssicherheit und beschleunigen Verfahren, ohne den Ortsbildschutz zu schwächen; im Gegenteil, wir verankern ihn dort, wo er differenziert, praxisnah und legitim ausgeübt werden kann.

Darum bitte ich Sie, die Motion Würth zu unterstützen.