Schmezer Ueli · Nationalrat · 2025-12-01
Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Was kann ein Monitoring bei assistierten Suiziden an zusätzlichen Erkenntnissen bringen? Das ist eine der zentralen Fragen, die wir bei diesem Thema beantworten müssen. Ihre Kommission hat auch diese Frage diskutiert, und sie hat sie beantwortet. Ich kann es jetzt schon vorwegnehmen: Sie sieht keinen zusätzlichen Nutzen.
Die Motion verlangt ein Monitoring bei assistierten Suiziden. Das heisst, es sollen jeweils das Alter der Person, das Geschlecht, der Wohnort - insbesondere ob Schweiz oder Ausland -, der Ort, wo dieser Suizid stattfindet, die eingesetzten Mittel und die daran beteiligte Organisation erfasst werden.
Die Begründung für die Motion ist die folgende. Es gibt mehr assistierte Suizide. Es sind immer mehr Personen aus dem Ausland betroffen, und es sind deutlich mehr Frauen, die diesen Weg für sich als den richtigen erachten. Dem Bund - das gehört noch zur Begründung - mangle es an verlässlichen Daten, um sicherzustellen, dass allfällige problematische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden könnten.
Ende Oktober hat Ihre RK diese Motion diskutiert, und die folgenden Punkte oder Argumente haben zur Ablehnung geführt.
Erstens: Daten sind vorhanden. Jeder solche Suizid ist ein aussergewöhnlicher Todesfall, der fundiert untersucht wird. Es ist also nicht korrekt, zu sagen, dass wir nicht wüssten, was läuft.
Zweitens: Es ist offensichtlich, was bei einem Monitoring nach den Kriterien, die ich soeben genannt habe, herauskommen würde. Es würde herauskommen, dass es mehr Fälle gibt, dass es mehr Personen aus dem Ausland sind, dass die Menschen immer älter sind und dass mehr Frauen betroffen sind. Aber genau das wissen wir ja schon. Denn genau das waren ja die Gründe für die Forderung nach einem Monitoring. Das zeigen unter anderem auch die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften. Es gäbe also keine zusätzlichen Erkenntnisse. Übrigens würde auch die durchaus interessante Frage, aus welchen Gründen mehr Frauen diesen Weg wählen, durch das Monitoring nicht beantwortet.
Eine dritte Überlegung: Es fallen hier in dieser Diskussion auch Stichworte wie "problematische Entwicklung" und sogar "Missbrauchspotenzial". Aber genau darum geht es hier eben nicht. Es geht hier nur um das Monitoring. Genau solche möglichen Entwicklungen und rechtlichen Anpassungen hat der Ständerat intensiv diskutiert - es ging ja ursprünglich um zwei Motionen -, und der Ständerat hat das klar abgelehnt. Er hat deutlich festgehalten, dass der rechtliche Rahmen unbestritten und klar ist und er sich bewährt hat.
Vielleicht sagen Sie jetzt, dass Sie auf gar keinen Fall Sterbetourismus wollen. Diese Haltung kann man durchaus einnehmen. Dazu ist aber zu sagen: Man kann Massnahmen gegen Sterbetourismus, sofern es ihn überhaupt gibt und man Massnahmen dagegen für nötig hält, auch ohne Monitoring einführen.
Schliesslich komme ich noch zum Punkt des Aufwandes: Die Verwaltung hat uns glaubhaft dargelegt, dass der Aufwand[NB]für[NB]ein[NB]solches Monitoring beträchtlich wäre. Einerseits müsste eine neue Statistik implementiert werden, andererseits müssten zwingend Daten einer bestimmten Qualität bereitgestellt werden. Das würde beträchtlichen Mehraufwand bedeuten und zusätzliche Kosten verursachen, nicht nur beim Bundesamt für Statistik, sondern auch bei Dritten, wie etwa Zivilstandsämtern oder Ärztinnen und Ärzten. Das war, vor allem in Zeiten des Sparens, ein starkes Argument in der Kommission. Sie alle wissen es: Aus Spargründen muss das Bundesamt für Statistik bereits auf diverse Statistiken, in welchen es um, ich sage jetzt einmal, relevantere Themen geht, verzichten.
Fazit: Obwohl keine neuen Erkenntnisse vorliegen, werden unangebrachte Kosten verursacht. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission daher die Ablehnung der Motion. Dagegen sagt eine Minderheit, dass wir genauere Daten nicht nur brauchen, sondern auch wollen, um zu wissen, woher die Menschen kommen.