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Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-02

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-02

Wortprotokoll

In Bildern der Meteorologie gesprochen, stellt der Bundeshaushalt 2026 eine kurze Aufhellung vor einer Tiefdrucklage in den kommenden Jahren dar. Der uns vorliegende Voranschlag 2026 ist nahezu ausgeglichen. Dank des Konjunkturfaktors sowie der temporären steuerlichen Mehreinnahmen aus Genf kann die Schuldenbremse problemlos eingehalten werden.

Nach den Beratungen Ihrer Finanzkommission beträgt der strukturelle Saldo stattliche 384,9 Millionen Franken und erweckt, wie die Einzelanträge sehen lassen, gewisse Begehrlichkeiten. Die ordentliche Rechnung weist im Voranschlag 2026 Einnahmen von 90 Milliarden und Ausgaben von 90,4 Milliarden Franken aus. Das sind hohe Wachstumsraten von 5 Prozent, was bei den Einnahmen durchaus erfreulich ist, bei den Ausgaben jedoch sehr problematisch.

Das grösste effektive Ausgabenwachstum verzeichnet der Bereich Bildung und Forschung mit 8 Prozent auf 9 Milliarden Franken. Der grösste Bereich, die soziale Wohlfahrt, [PAGE 1097] wächst um 4,6 Prozent auf 31,5 Milliarden Franken. Mehr als die Hälfte des Anstiegs ist auf die erstmalige Auszahlung der 13.[NB]AHV-Rente im Dezember 2026 zurückzuführen. Im Bereich Sicherheit beantragt die Finanzkommission eine zusätzliche Erhöhung der Armeeausgaben um 70 Millionen Franken auf 7,8 Milliarden Franken, was insgesamt ein Wachstum von 4 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2025 ergibt. Gemäss letztjährigem Beschluss beider Räte werden die Armeeausgaben bis 2032 schrittweise auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erhöht, was jährlichen Mehrausgaben von 600 bis 900 Millionen Franken entspricht. Dank diesem Grundsatzbeschluss hat die Finanzkommission diesen Herbst keine weitere grundsätzliche Diskussion über eine stärkere und schnellere Aufrüstung der Schweizer Armee, finanziert über die ordentliche Rechnung, führen müssen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Kommissionsverhandlungen zum EP 27 scheint den meisten klar zu sein, dass eine weiter beschleunigte Armeeaufrüstung als Reaktion auf eine ausserordentliche sicherheitspolitische Lage auch ausserordentlich finanziert werden müsste, sei es auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite.

Von den drei Nachmeldungen des Bundesrates zum Voranschlag gaben in der Finanzkommission die aus dem Kanton Genf gemeldeten Mehreinnahmen bei den direkten Bundessteuern von netto 290 Millionen Franken am meisten zu reden. Es geht dabei um Steuern auf Gewinnen von Handelsunternehmungen, die in den Jahren 2022 und 2023 von den volatilen Energie- und Rohstoffpreisen profitiert hatten. Der zusätzliche Steuerertrag wurde von der Kommission natürlich positiv zur Kenntnis genommen und unter anderem dazu benutzt, 130 Millionen Franken für die Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz von der ausserordentlichen in die ordentliche Rechnung umzubuchen. Negativ vermerkt wurde die zunächst lasche Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Genf, wodurch teilweise zu tiefe und teilweise keine provisorischen Rechnungen für die direkte Bundessteuer ausgestellt worden waren. Richtigerweise hat das Finanzdepartement zusammen mit den zuständigen Ämtern nun energisch interveniert.

Ebenfalls kritisch wurde die Nachmeldung über die Mehrkosten für den Europarat von über 1,1 Millionen Franken aufgenommen. Ihre Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er sich energisch für eine Stabilisierung der Kosten des Europarates einsetzt.

Schliesslich wurde die Nachmeldung von 28 Millionen Franken im Bereich "Jugend und Sport" klar zustimmend zur Kenntnis genommen.

Grössere Einsparungen beschloss die Finanzkommission bei der Sozialhilfe für Personen im Asylbereich, 130 Millionen Franken aufgrund der aktuellen Prognosen, sowie beim Bundespersonal, wo auf einen Ausgleich der Jahresteuerung, die auf nur 0,1 Prozent prognostiziert wird, verzichtet werden soll. Sehr kritisch steht die Kommission dem kontinuierlichen Wachstum der Öffentlichkeitsarbeit in allen Departementen gegenüber und schlägt deshalb eine Querschnittkürzung von 6,2 Millionen Franken beim Personal vor, die bis 2029 auf 25 Millionen Franken ansteigen soll. Damit soll diese nicht zielführende Entwicklung gestoppt werden. Die Kürzungen haben proportional zu den Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit zu erfolgen.

Viel zu reden gab und gibt der beantragte Verzicht auf den Nachtzug nach Malmö im Umfang von minus 10 Millionen Franken; wir werden in der Detailberatung bestimmt darauf zurückkommen. Eine grössere Aufstockung von 10 Millionen Franken beschloss die Finanzkommission einstimmig bei der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung. Damit soll die einheimische Weinbranche wegen des stark gesunkenen Weinabsatzes unterstützt werden; sie prüft zusammen mit der Bundesverwaltung und dem Bundesrat zurzeit verschiedene Gegenmassnahmen. Allfällige Massnahmen zur Strukturverbesserung im Weinbau können mit dem beantragten Kredit unverzüglich an die Hand genommen werden.

Um die von den negativen Auswirkungen der Blauzungenkrankheit sowie neuerdings auch der Lumpy-Skin-Krankheit oder Hautknotenkrankheit betroffenen Tierhalter zu unterstützen, beantragt die Kommission, im Jahr 2026 einen einmaligen Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken für die Prävention, den Kauf von Impfstoffen und die Diagnose dieser Krankheiten bereitzustellen.

Ich komme zum Finanzplan. In diesem sind, das ist wichtig, alle Massnahmen des EP 27 enthalten, also auch jene 22 Massnahmen, die reine Finanzplanmassnahmen sind. Damit die Debatte über das Entlastungspaket gesamthaft geführt werden kann - im Ständerat als Erstrat in dieser Session, im Nationalrat als Zweitrat im März 2026 -, haben die Finanzkommissionen beider Räte beschlossen, die Behandlung des Finanzplanes aufzuteilen. Jene Bereiche, die nicht vom Entlastungspaket betroffen sind, werden im ordentlichen Verfahren während der Wintersession in beiden Räten behandelt. Die anderen Bereiche des Finanzplanes, die durch das Entlastungspaket geprägt sind, wurden in den Artikel 2a ausgegliedert. Sie finden diesen Teil des Finanzplanes auf den Seiten D11 bis D46 der neuesten Ihnen vorliegenden Fahne; das ist die ergänzte Version vom 1.[NB]Dezember 2025. Diesen Teil des Finanzplanes wird unser Rat zusammen mit den übrigen Massnahmen des Entlastungspaketes erst in der dritten Sessionswoche beraten.

Ich gehe jetzt darauf ein, denn damit dies formell ermöglicht werden kann, musste ich als Präsident der Finanzkommission den Einzelantrag einreichen, der Ihnen vorliegt. Mit diesem Antrag wird dem Ständerat beantragt, Artikel 2a aus dem Bundesbeschluss II in einen separaten Bundesbeschluss IIa abzuspalten. Zusammen mit meinem Einzelantrag finden Sie einen Ordnungsantrag, die Beratung des neuen Bundesbeschlusses IIa vorläufig zu sistieren und sie durch den Ständerat erst in der letzten Sessionswoche zusammen mit den weiteren beantragten Massnahmen des EP 27 wieder aufzunehmen. Nach der Beratung durch den Ständerat geht der Bundesbeschluss IIa anschliessend zur Vorberatung an die Finanzkommission des Nationalrates, bevor er dann an der Frühjahrssession 2026 zusammen mit dem übrigen Entlastungspaket beraten und im Differenzbereinigungsverfahren von beiden Räten beschlossen werden soll.

Ich habe so weit ausgeholt, weil ich Ihnen aufgrund dieser Ausgangslage vorschlagen möchte, die allgemeine Diskussion über den Finanzplan 2027-2029 und die entsprechenden Finanzaussichten erst im Rahmen der Debatte über das Entlastungspaket in der dritten Sessionswoche zu führen. Die wenigen Änderungsanträge, die bereits jetzt zum Finanzplan vorliegen, stehen in der Regel in einem Zusammenhang mit Anträgen zum Voranschlag 2026. Sie werden im Rahmen der Detailberatung, wenn nötig, kurz erläutert.

Zum Abschluss noch ein Hinweis: Die Finanzkommission beschloss zwei Kommissionsmotionen, die zu einer Verbesserung der Staatsrechnung beitragen können. Die erste verlangt eine Finanzierung aller Dienstleistungen von Swissmedic über Gebühren und Abgaben, die zweite eine Zentralisierung von Verwaltungsdiensten der Bundesverwaltung in den Bereichen Finanzen, Personalwesen, Beschaffungen, Übersetzungen und IT-Unterstützung. Die beiden Motionen werden unserem Rat jedoch erst in der Frühjahrssession 2026 vorgelegt werden.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Finanzkommission schliesslich allen Bundesbeschlüssen einstimmig zu.

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