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Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-02

Wortprotokoll

Um was geht es heute? Heute geht es in erster Linie darum, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken. Damit wir das können, brauchen wir eine eigenständige, starke Armee - und eine eigenständige, starke Armee funktioniert nur dann, wenn wir eine funktionierende, starke Rüstungsindustrie haben. Sie haben es geschafft, diese Rüstungsindustrie in der Vergangenheit[NB]massiv[NB]zu[NB]schwächen. Wir haben kaum mehr eine funktionierende Rüstungsindustrie in unserem Land, und das ist gefährlich.

Hier setzen wir heute mit der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes an. Wir haben das Kriegsmaterialgesetz in der Vergangenheit ein paarmal korrigiert, aber so, dass es für die Rüstungsindustrie in unserem Land nicht mehr möglich ist, zu existieren. Die SVP-Fraktion hat die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes ab dem Punkt der Umsetzung der genannten parlamentarischen Initiative unterstützt. Dabei hat sie klar zwei rote Linien gezogen und sich schlussendlich, es ist gesagt worden, mit diesen Forderungen durchgesetzt. Erstens: Die Lösung muss neutralitätsrechtlich und neutralitätspolitisch konform sein, das heisst, sie muss auch mit der Neutralitäts-Initiative übereinstimmen. Das ist bzw. tut diese Lösung. Zweitens: Es darf, das ist klar, keine rückwirkende Anwendung von Lockerungen der Wiederausfuhrbestimmungen geben; auch das ist der Fall.

Die Schweiz hat mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrverbot" ein neues Kontrollsystem geschaffen, das Wiederausfuhrbestimmungen vorsieht. Das geschah jedoch nicht aus eigenem Antrieb, sondern als Gegenreaktion auf eine Volksinitiative. Diese hätte den Rüstungsstandort Schweiz faktisch total zerstört.

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird nicht ausgehebelt, sondern nur für Länder mit einem vergleichbaren Rüstungsexportregime, die sogenannten Anhang-2-Staaten, gelockert. Bei diesen Staaten kann man wohl davon ausgehen, dass rechtsstaatliche Prinzipien und das Völkerrecht eingehalten werden. Auch diese Staaten können nicht frei über die Wiederausfuhren entscheiden, da der Bundesrat nach wie vor über die Befugnis verfügt, von einzelnen Anhang-2-Staaten aus staatspolitischen, aussenpolitischen oder neutralitätspolitischen Gründen trotzdem eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung einzufordern.

Schon heute gelangen Schweizer Waffen und Komponenten in Konfliktgebiete der ganzen Welt, zum Teil über den Schwarzmarkt. Das lässt sich leider mit bürokratischen Hindernissen nicht verhindern. Ich möchte klar darauf hinweisen, dass das illegal ist.

Die bisherige Regelung war neutralitätspolitisch und neutralitätsrechtlich kompatibel und wurde über viele Jahre hinweg auch von anderen Staaten anerkannt. Gleichzeitig ging sie aber über das Neutralitätsrecht hinaus, das eine Gleichbehandlung der Konfliktparteien fordert, jedoch, Frau Seiler Graf, laut Artikel 9 der V. Haager Konvention nicht vorschreibt, dass kriegführende Staaten gar nicht beliefert werden dürfen. Die Neutralität wird somit gewahrt und sogar leicht gestärkt, weil der Bundesrat nun Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verlangen kann, wenn er neutralitätspolitische Vorbehalte hat. Das war bis anhin nicht möglich.

Nun wird unsere bisherige Praxis von unseren internationalen Partnern nicht mehr akzeptiert, da sich die gesamte Sicherheitslage in Europa und weltweit dramatisch verändert hat. Andere Staaten fürchten, dass sie die bei uns eingekauften Waffen im Konfliktfall gar nicht einsetzen oder nicht weitergeben dürfen, selbst dann, wenn sie die gleichen Werte verfolgen. So boykottieren immer mehr Staaten kategorisch Schweizer Rüstungsgüter: Deutschland, Dänemark, die Niederlande. Weitere Staaten, Sie wissen es, erwägen ebenfalls, darauf zu verzichten, da die Schweiz nicht mehr als[NB]verlässlicher Partner gilt. Die jetzt beschlossenen leichten Lockerungen stellen unsere Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in sicherheitspolitischer Hinsicht wieder her und machen uns international unabhängig von irgendwelchen ausländischen Rüstungsgütern - vorausgesetzt natürlich, wir können hier und heute eine leistungsstarke Rüstungsindustrie in unserem Land behalten.

Die internationalen Verpflichtungen bestehen vor allem in Bezug auf die Einhaltung des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts, im Volksmund: des Kriegsrechts. In Bezug auf diese Verpflichtungen ändert sich nichts, weshalb diese Lockerungen klar unbedenklich sind; sie sind neutralitätspolitisch und neutralitätsrechtlich mit diesen Verpflichtungen vereinbar. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen zu folgen.

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