preparatory:AB 364966
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-02
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin in der Antwort auf die Frage von Kollege Tschopp erwähnt, dass das Neutralitätsrecht auch in Zukunft gelten wird. Nun sieht diese Revision in Artikel 22a vor, dass ein Staat aus dem Anhang 2 KMV auch direkt aus der Schweiz beliefert werden kann, wenn er sich im Krieg befindet. Das ist offensichtlich ein Widerspruch zum Haager Abkommen, zum Gleichbehandlungsgebot. Meine Fragen sind: Wie würde der Bundesrat diese Bestimmung auslegen? Gilt die Neutralität noch, und wenn ja, warum legiferieren wir das dann? Oder gilt sie nicht mehr? Und warum schreit der Bundesrat nicht lauter und sagt, hier verletzen wir Völkerrecht?