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Fehr Hans · Nationalrat · 1999-12-13

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-13

Wortprotokoll

Mit meiner Motion, die von insgesamt 60 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet wurde, fordere ich einen dringlichen Bundesbeschluss, der festlegt, dass nur noch legal anwesende Asylbewerber staatliche Fürsorgeleistungen erhalten; d. h., illegal eingereiste und papierlose Asylsuchende, die ihre Identität verheimlichen, und Asylbewerber, deren Gesuch abgewiesen wurde, erhalten keine staatlichen Fürsorgeleistungen mehr.

Warum stelle ich diese Forderung zusammen mit 59 weiteren Parlamentariern? Sie wissen, dass der Missbrauch im Asylbereich krasse Formen angenommen hat. Wir haben im Asylbereich in zehn Jahren eine Zunahme von 78 000 auf 180 000 Personen. Die Anerkennungsquote ist im Mittel immer etwa bei 10 Prozent geblieben, mit anderen Worten: 90 Prozent haben nach Gesetz keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Ich darf Sie auch an das erinnern, was heute wiederholt als Erfolg dargestellt wurde, nämlich an die Rückführung der Kriegsflüchtlinge in den Kosovo, wohin aus anderen Staaten schon längst Hunderttausende zurückgekehrt sind.

Dieses "Erfolgsmodell" ist in Wirklichkeit ein Debakel, da von 70 000 Personen erst knapp 12 000 zurückgekehrt sind. Ich kann nur die Feststellung wiederholen, dass die Attraktivität des Asyllandes Schweiz für Leute, die gar keine Flüchtlinge sind, viel zu hoch ist. Darum habe ich diese Motion eingereicht, und ich bitte Sie, sie zu überweisen.

Was sagt der Bundesrat zu dieser Motion? Der Bundesrat sagt im Wesentlichen - auch in diesem Fall, wie meistens, wenn es um klare Massnahmen geht -, es sei schwierig oder es sei rechtlich fast nicht machbar. Wir sind hier, um Dinge, die schwierig sind, zu lösen, um Missbräuche zu bekämpfen! Wenn ein legaler Anspruch auf Fürsorgeleistungen bzw. auf Existenzsicherung auch in diesem Bereich besteht, dann mache ich eben eine Motion, damit man diese Rechtsgrundlage ändern kann. Das ist der Grund, warum es eine Motion und nicht ein anderer Vorstoss ist.

Wenn Sie die staatlichen Leistungen für diese unrechtmässig anwesenden Kategorien von Personen streichen, werden Sie eine gewaltige Abhaltewirkung haben, und Sie werden so dafür sorgen, dass die Leute, die Hilfe nötig haben, die echten Flüchtlinge, im Sinne des Gesetzes besser gestellt werden.

Immerhin hat der Bundesrat offenbar doch ein schlechtes Gewissen mit seinem Antrag auf Ablehnung. Er sagt, er habe teilweise etwas gemacht, er wolle z. B. die Unterstützungspauschale reduzieren, er habe weitere Massnahmen vorgesehen, und er schreibt wörtlich: "Die Stossrichtung muss vielmehr Sparen und Attraktivitätsminderung des Asyllandes Schweiz im westeuropäischen Vergleich sein."

Schauen Sie sich die Länder Westeuropas an: In Österreich sind 80 Prozent der Gesuchsteller von der staatlichen Fürsorge ausgeschlossen. In Frankreich erhalten Asylbewerber ein Jahr nach der Gesuchstellung keine staatliche Fürsorge mehr. Italien kennt ein Asylgesetz und ein Asylrecht im Wesentlichen nur auf dem Papier. Nach 45 Tagen gibt es keinerlei staatliche Unterstützungsleistungen mehr.

Es geht hier um die glaubhafte Bekämpfung von Missbrauch zugunsten echter Flüchtlinge. Darum bitte ich Sie, zu dieser Motion konsequent ja zu sagen.

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