Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-02
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-02
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit zwei Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu tun. Das eine ist die Kürzung von 130 Millionen Franken aufgrund der aktuellen Hochrechnungen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Frau Bundespräsidentin ausgeführt hat, oder ich habe es ein bisschen so interpretiert, dass die Kürzung, je nachdem mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, zu einer Kreditüberschreitung führen könnte. Das ist mir persönlich schon auch bewusst. Ich und auch der Rest der Minderheit, eigentlich alle haben die Kürzung mitgetragen, weil es Potenzial zu geben scheint.
Das andere ist nun aber die Frage, wo das verbucht wird. Im Gegensatz zur Mehrheit beantragt Ihnen die Minderheit, die Kürzung - ich muss es jetzt richtig sagen - im ausserordentlichen Teil zu verbuchen. Nein, ich sage es anders: Sie beantragt Ihnen, keine Umbuchung zu machen, da es letztlich dazu führen würde, dass wir weniger Spielraum im Umfang von 130 Millionen Franken haben. Jetzt könnte man sagen: Ja gut, so schlimm ist das nicht, wir haben einen positiven Saldo. Das mag jetzt der Fall sein. Wenn wir aber auf die Gesamtsituation blicken, wissen wir nicht, welche Anträge und welchen Spielraum wir im Rahmen dieses Voranschlages noch benötigen, welchen Spielraum der Nationalrat benötigt. Es gibt zum Beispiel Einzelanträge: Es gibt den Einzelantrag Müller Damian und den Einzelantrag Gmür-Schönenberger, die mehr Mittel einstellen wollen. Wenn wir jetzt hier ohne Not - ich komme nachher noch ein bisschen zur Not - die 130 Millionen Franken so buchen, dass wir den Spielraum um 130 Millionen Franken verringern, dann macht das aus Sicht der Minderheit schlicht keinen Sinn, obwohl wir bei dieser Position beim selben Resultat landen.
Es ist also eine reine Frage der Buchung. Ich habe schon gehört, dass die Bundespräsidentin gesagt hat, dass man 2027 aus der ausserordentlichen Verbuchung dieser Ausgaben aussteigen möchte. Das mag sein, geplant war es aber noch nicht jetzt, und es ist nicht ersichtlich, weshalb man das jetzt tun sollte. Dies sage ich vor allem im Kontext, dass wir wissen, dass wir ein Problem haben, Ausgaben, die wir tätigen müssen, ordentlich zu verbuchen.
Ich nehme noch einmal das Beispiel des Einzelantrags Gmür-Schönenberger. Wenn wir für die Armee die eigentlich nötigen Mittel aufwenden wollen - und davon bin ich überzeugt, ich muss sagen, ich werde diesem Antrag zustimmen -, dann ist allen bewusst, dass wir auch eine Finanzierung haben und darüber nachdenken müssen, ob man nicht[NB]einen[NB]Teil[NB]ausserordentlich verbuchen könnte. In diesem Jahr geht es, und wir können - deshalb hege ich auch Sympathien für den Einzelantrag Gmür-Schönenberger - im Prinzip den Finanzplan für die Zukunft entlasten, indem wir jetzt den vorhandenen Spielraum ausschöpfen.
Aber mit dem Antrag der Mehrheit, mit dieser Umbuchung, schränken wir den vorhandenen Spielraum ohne Not wieder ein. Das ist aus Sicht der Minderheit nicht richtig, zumal wir, wenn es im nächsten Voranschlag, in den kommenden Jahren, zu Kreditüberschreitungen kommen würde, wieder schauen müssten, wozu die Verbuchung[NB]führt.[NB]Wir[NB]schaffen[NB]hier[NB]der Meinung der Minderheit nach quasi ein Präjudiz und schränken den Spielraum nicht nur für das folgende Jahr, sondern auch für das darauffolgende Jahr ein.
Es ist eine recht technische Sache, deshalb habe ich Ihnen das vielleicht nicht ganz flüssig erläutern können. Nehmen Sie einfach mit: Wir beschränken den Spielraum im Voranschlag, wir machen ein Präjudiz, das wir im nächsten Jahr vielleicht bereuen werden, und deshalb bitte ich Sie, keine Umbuchung vorzunehmen. Ich bin gespannt, was die Frau Bundespräsidentin dazu sagt, da sie die Vorteile beider Varianten aufgezeigt hat. Die Minderheit ist der Meinung, dass es hierfür keine Notwendigkeit gibt.