Salzmann Werner · Ständerat · 2025-12-03
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-03
Wortprotokoll
Wir sind bei Artikel 70 Absatz 3 erster Satz. Wir haben während der Debatte in der Sommersession darüber diskutiert, ob zwischen Assistenzdiensten im Ausland und im Inland ein Unterschied besteht. Diese Frage haben wir dem Bundesrat in der Debatte mitgegeben. Gemäss Auskunft des Bundesrates in der SiK-S geht es in Artikel 70 nach dem Gesetzestext um In- und Auslandeinsätze, in der Praxis betrifft er aber primär die Deckung der Bedürfnisse der Armee bei Auslandeinsätzen.
Die Erkenntnisse der letzten zwei Jahre zeigen insbesondere bei diesen Auslandeinsätzen, dass die Obergrenze von zehn Angehörigen der Armee je nach Lage, Einsatzort und Auftrag nicht ausreicht. Eine Auftragserfüllung unter den geltenden Rahmenbedingungen kann nur unter Inkaufnahme zusätzlicher Risiken sichergestellt werden. Aus diesem Grund hatten wir in der Sommersession dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Anzahl nach Bedarf festzulegen, wobei die Obergrenze von 2000 Angehörigen der Armee für die Kompetenz des Bundesrates gemäss Absatz 2 immer gelten würde. Die Zahl 18, die der Bundesrat in Absatz 3 als Obergrenze beantragt, leitet er aus den Bedürfnissen des VBS ab. Entsprechend hat der Nationalrat die Variante Bundesrat beschlossen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen nun mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin, die Anzahl auf 50 zu beschränken. Die Minderheit I möchte am Beschluss des Ständerates festhalten, die Minderheit II möchte dem Nationalrat folgen. Die Anträge der Minderheiten werden durch die Sprecher begründet.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Ordnungshalber weise ich Sie darauf hin, dass ich der Minderheit I angehöre.