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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ihnen ist bekannt, dass der Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr alle vier Jahre zur Genehmigung vorgelegt wird. Dieser Kredit umfasst den öffentlichen Verkehr mit Bahn, Bus, Schiff oder Seilbahn innerhalb einer Region. Dazu gehören unter anderem S-Bahnen und ÖV-Angebote zur Erschliessung von Ortschaften sowie Verbindungen in benachbarte Regionen, auch ins grenznahe Ausland. Kantone und Bund bestellen diese Angebote gemeinsam und gelten die Kosten je zur Hälfte, also 50 zu 50, ab. Sie vergüten so mehr als 100 Transportunternehmen für den Betrieb auf etwa 1600 ÖV-Linien.

Im Jahr 2024 hat der Bund 1,1 Milliarden Franken für diesen Bereich ausgegeben. Aufgrund einer Änderung der Bestellperiode sollen mit dieser Vorlage die Mittel für einen Zeitraum von nur drei Jahren, also für die Jahre 2026, 2027 und 2028, festgesetzt werden. So wird eine Harmonisierung mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen für die Eisenbahninfrastruktur erreicht.

Für die kommenden drei Jahre beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit für den RPV im Umfang von knapp 3,4 Milliarden Franken. Im Vergleich zum vom Parlament im November 2021 beschlossenen Verpflichtungskredit entspricht dies einer Erhöhung von rund 2,3 Prozent. Wir erhöhen also; es ist wichtig, festzuhalten, dass auch der Entwurf des Bundesrates eine finanzielle Erhöhung beinhaltet. Uns ist bewusst, dass trotz dieser Erhöhung der vom Bundesrat beantragte Betrag rund 9 Prozent unter dem von den Kantonen und den Transportunternehmen in der Vernehmlassung geäusserten Bedürfnis liegt.

Ihre vorberatende Kommission beantragt eine Lösung, die zwischen dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kantone liegt. Die Kommission beantragt, gegenüber dem Bundesratsentwurf 160 Millionen Franken mehr einzustellen. Der Bundesrat lehnt diesen Erhöhungsantrag im Einklang mit dem Entlastungspaket ab, weil der Antrag anstelle einer Entlastung des Bundeshaushalts sogar eine leichte Erhöhung vorsieht.

Zum Entlastungspaket 27: Für die Festlegung des Verpflichtungskredits war die Finanzplanung des Bundes massgebend. Im Hinblick auf die Kohärenz zum Entlastungspaket wurden die bekannten Werte dieses Pakets berücksichtigt. Im RPV erwartet der Bund eine Erhöhung des Kostendeckungsgrads, sodass die Abgeltungen von Bund und Kantonen gegenüber den Werten des Voranschlags 2025 und verglichen mit dem Finanzplan um 5 Prozent reduziert werden. Es wird also eine leicht reduzierte Erhöhung prognostiziert, aber insgesamt wird immer noch mehr Geld ausgegeben. Das heisst, auch der Bundesrat spart nicht, sondern verlangt mehr Geld, aber weniger als ursprünglich im Finanzplan vorgegeben.

Das Erreichen solcher Abgeltungskürzungen erfordert Massnahmen, die einerseits die Besteller, also insbesondere auch die Kantone, betreffen und die andererseits auch bei den Transportunternehmen strategische Entscheidungen bei der Planung des Personals oder des Rollmaterials erforderlich machen. Die Kürzungen können nicht einfach kurzfristig umgesetzt werden. Daher hat der Bundesrat die Reduktion der finanziellen Mittel für den RPV bereits im Herbst 2024 kommuniziert. Die Wirkung wird aber erst im Jahr 2027 erreicht. Das heisst, 2026 werden noch die erwarteten Budgets bereitgestellt. Für den Verpflichtungskredit für die Jahre 2026 bis 2028 können wir nicht warten, bis die Beratung des Entlastungspakets 27 abgeschlossen ist. Deshalb schlagen wir diese Kürzung bereits jetzt vor. Die Kürzung des Kredits RPV ab 2027 erfordert Anstrengungen von allen Seiten. Aufgrund des in den letzten Jahren stark ausgebauten Angebots erwartet der Bundesrat, dass der Kostendeckungsgrad verbessert wird. Die Transportunternehmen haben es in der Hand, mit der Ausgestaltung der Tarife oder der Erhöhung der Effizienz die Kosten zu beeinflussen.

Die Transportunternehmen und Besteller sind aufgefordert, ihre Projekte zu priorisieren. Beispielsweise könnte eine Überprüfung der Effizienz des aktuellen und des zukünftigen Verkehrsangebots angezeigt sein. Parallel sollen die Unternehmen ihre Bestrebungen zur Kostenoptimierung weiterführen und mehr Verkehrseinnahmen erzielen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die für 2027 vorgesehenen Massnahmen anspruchsvoll werden. Das ÖV-System wird damit jedoch nicht gefährdet, und der RPV wird mit den verfügbaren Mitteln seine Erschliessungsfunktion weiterhin angemessen wahrnehmen können.

Mit dieser Botschaft sollen das Postulat Clivaz Christophe 20.3328, "Nationale Strategie für eine bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr", sowie die Motion Maret Marianne 22.3229, "Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr?", zur Abschreibung beantragt werden. Beide Vorstösse verfolgen dasselbe Ziel, nämlich dass der Bundesrat Überlegungen dazu anstellt, welche Rolle der öffentliche Verkehr bei der Unterstützung der touristischen Entwicklung des Landes aktuell einnimmt.

In Ihrer vorberatenden Kommission wurde einstimmig beschlossen, die Motion Maret Marianne 22.3229, "Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr?", nicht in dieser Botschaft abzuschreiben. Das WBF hat sich bereit erklärt, diese Motion zu übernehmen. Wir sind damit einverstanden.

Ich gestatte mir nun eine Zusammenfassung meiner Abstimmungsempfehlungen, meine Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, und ich wäre froh, wenn Sie sich diese kurz anhören. Ich danke Ihnen.

Es geht mir darum, ob wir ein Budget um 160 Millionen Franken mehr oder weniger belasten, wenn schon der Entwurf des Bundesrates höhere Ausgaben vorsieht. Das ist die Frage. Sie werden nächstes Jahr hier über das Entlastungspaket, in welchem es um Entlastungen von bis zu 3 Milliarden Franken geht, abstimmen. Ich stehe als Verkehrsminister hinter dem regionalen Personenverkehr, das sage ich klar und deutlich. Wir reden hier über einen massgeblichen Kredit von jährlich über einer Milliarde Franken. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir für das Entlastungspaket verlangen wollen, dass in gewissen Bereichen kleine Tariferhöhungen erfolgen oder absolut zu wenig ausgelastete Linien allenfalls infrage gestellt werden. Das ist die Frage. Wenn Sie hinter dem Regionalverkehr stehen, aber gleichzeitig dafür einstehen, dass der Bundeshaushalt ausgeglichen werden kann, dann stimmen Sie hier mit der Minderheit und mit dem[NB]Bundesrat.[NB]Wir[NB]werden[NB]in[NB]wesentlichen Bereichen wesentlich schwierigere Einsparungsmassnahmen zu diskutieren haben.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, die Minderheit zu unterstützen.