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Vollmer Peter · Nationalrat · 2003-09-22

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Ich habe diesen Antrag bereits in der ersten Lesung eingereicht. Vielleicht erinnert sich noch jemand: Der Antrag wurde mit einem Zufallsmehr von 54 zu 53 Stimmen abgelehnt. Ich habe nachträglich den Eindruck gehabt, es sei nicht allen Ratsmitgliedern so ganz klar gewesen, weshalb sie damals zugunsten der Kommission gestimmt und nicht meinem Antrag zugestimmt haben.

Worum geht es hier? Wir haben im Parlamentsgesetz festgelegt, dass die Öffentlichkeit der Abstimmungen gewährleistet sein muss; darauf müssen wir nicht mehr zurückkommen. Es besteht im Rat ein klarer gemeinsamer Wille, dass die Abstimmungsergebnisse auch nachträglich von den Bürgern konsultiert werden können.

Im Entwurf dieses Geschäftsreglementes wurde aber eine Unterscheidung gemacht: Es wurde zwischen Abstimmungen unterschieden, bei denen das Ergebnis, wie die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier abgestimmt haben, im Amtlichen Bulletin festgehalten wird, und solchen Abstimmungen, die einfach nur einsehbar sein sollen. Das heisst: Wenn jemand das Stimmverhalten überprüfen will, findet er das Ergebnis nicht im Amtlichen Bulletin; er muss dann bei den Parlamentsdiensten nachfragen, oder er muss das Internet konsultieren - dort kann man die Abstimmungslisten aufschalten. Wir machen also hier zwei Kategorien. Das macht eigentlich überhaupt keinen Sinn. Wenn wir schon dazu stehen, dass nicht nur die Ergebnisse, sondern auch das Stimmverhalten öffentlich gemacht werden sollen, dann soll man auch alle Abstimmungen entsprechend im Amtlichen Bulletin festhalten.

Ich glaube, bei solchen Fragen lohnt es sich hie und da, auch auf diejenigen zu hören, die das dann umsetzen müssen. Ich habe es auch im Protokoll der Kommission nachgelesen: Der Dienst für das Amtliche Bulletin, also diejenigen Leute, die das dann umsetzen, die ja ihre Aufgabe schon heute hervorragend wahrnehmen, mit der Umsetzung dessen, was wir hier beschliessen und sprechen, ist ganz eindeutig zum Schluss gekommen, dass die Unterscheidung in diese beiden Kategorien - die Listen werden veröffentlicht, oder sie sind einsehbar - nur zu Komplikationen führt. Sie führt zu Mehraufwand und so gesehen also sogar zu mehr Bürokratie. Wir müssten im Amtlichen Bulletin einige Seiten mehr drucken, wenn wir alle Abstimmungslisten aufnähmen. Wenn man das abwägt gegen Mehraufwand mit dieser Unterscheidung - man kann die eine Abstimmung im Amtlichen Bulletin nachlesen, die andere nur im Internet -, dann sieht man, dass das die Sache so kompliziert, dass damit der Gewinn, den man sich offenbar davon verspricht, nämlich dass man weniger Papier drucken muss, längst wieder aufgefressen wird.

[PAGE 1425] Ich bitte Sie deshalb: Fällen Sie jetzt einen konsequenten Entscheid. Das letzte Mal, wie gesagt, ging es um eine einzige Stimme, war es ein Zufallsentscheid, mit dem Sie dem Antrag der Kommission zugestimmt haben. Wenn wir uns jetzt schon den Grundsatz vornehmen und auch beschlossen haben, sämtliche Abstimmungen mit Namensliste öffentlich zugänglich zu machen, dann verzichten wir auf diese Unterscheidung.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag anzunehmen und die entsprechenden Absätze zu streichen. Wir brauchen dann nicht mehr zwischen Gesamt- und Schlussabstimmungen zu unterscheiden - und jenem Fall, in dem 30 Parlamentarier hier Unterschriften sammeln müssen. Das müssten wir ja sonst weiter tun; nur dann käme das Ergebnis im Amtlichen Bulletin, man könnte es aber trotzdem in jedem Fall immer im Internet nachlesen. Diese Unterscheidung macht wirklich keinen Sinn. Stimmen Sie meinem Antrag zu, zu einer klaren, eindeutigen Regelung, die von den Parlamentsdiensten auch unbürokratisch und entsprechend einfach vollzogen werden kann. Ich freue mich deshalb, hier auch sagen zu können: Die Betroffenen, die Parlamentsdienste - die Generalsekretärin, der Dienst für das Amtliche Bulletin -, setzen sich so gesehen für meinen Antrag ein; so haben sie sich auch geäussert. Das schafft Klarheit, das schafft Einfachheit - keine unnötige Bürokratie.

Bitte stimmen Sie meinem Antrag zu - diesmal nicht mehr mit einem Zufallsergebnis, sondern überzeugend.