Candan Hasan · Nationalrat · 2025-12-03
Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche für die starke Minderheit Ihrer Kommission, welche die Motion Friedli Esther ablehnt. Die Minderheit ist vollends gewillt, eine Lösung der Wolfsrissproblematik mitzutragen. Auch uns gehen die Einzelschicksale nahe, und wir verstehen das Bedürfnis nach schnellen Massnahmen. Aber es bringt nichts, das Tempo zu erhöhen, wenn die Richtung nicht stimmt, die Lösungen falsch sind und dadurch noch mehr Probleme geschaffen werden. [PAGE 2010]
Wir tragen den Wolfskompromiss mit, auch wenn unsere Schmerzgrenze oft überschritten wurde. Der aktuelle Kompromiss basiert auf vier Säulen:
1.[NB]Schadstiftende Rudel können zwischen dem 1.[NB]Juni und dem 1.[NB]Januar erlegt werden.
2.[NB]Eine proaktive Regulierung ist möglich, wenn ein plausibles Risiko für zukünftige Schäden durch ein Rudel besteht und Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.
3.[NB]Schadstiftende Einzelwölfe können während des ganzen Jahres abgeschossen werden.
4.[NB]Den Herdenschutz unterstützen wir mit bis zu 10 Millionen Franken jährlich und neu wieder mit bis zu 80 Prozent der Kosten.
Klar ist: Ein Wolf, der für den Menschen gefährlich wird, muss abgeschossen werden können.
Die Motion Friedli Esther verlangt nun, dass Wölfe in Jagdbanngebieten bejagt werden können. Die Motion ist aus mindestens drei Gründen falsch:
1.[NB]Aus Gründen des Arten- und Lebensraumschutzes: Es gibt in der Schweiz 43 Jagdbanngebiete. Diese sind nicht einfach nur Gebiete, in welchen nicht gejagt werden darf. Sie sind Teil wichtiger Vorranggebiete geschützter Arten und der Natur. Das Jagdbanngebiet Tannhorn ist zwölf Quadratkilometer gross und liegt zwischen Glaubenberg und Beatenberg. Es ist BLN-Gebiet, Ramsar-Gebiet, Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, Unesco-Biosphären-Gebiet sowie Smaragd-Gebiet und umfasst Waldreservate. In diesen Gebieten finden sich gefährdete Vogelarten, unter anderem das Rebhuhn, das Auerhuhn, das Haselhuhn und weitere geschützte Arten. Diese Gebiete haben eine wichtige Funktion für die Natur und den Menschen. Reguliert man hier das Schalenwild, ist das etwas anderes, als einen Wolf zu jagen. Die Jagd nach dem Wolf stört diese Gebiete enorm und widerspricht dem Verfassungsauftrag zum Schutz der Artenvielfalt.
2.[NB]Aus Gründen der sachlichen Logik: Wenn sich ein Rudel in ein Jagdbanngebiet zurückzieht, befindet es sich genau dort, wo wir es haben möchten. Es ist Beweis dafür, dass die Steuerung funktioniert. Der Wolf trägt sogar zum Schutz dieser Gebiete bei, indem er das Rot- und Schalenwild jagt und den Wald vor Verbiss schützt. Wenn wir jetzt genau dort hingehen und den Wolf jagen, dann vertreiben wir ihn von dort, wo wir ihn eigentlich haben möchten, und die Gefahr von potenziellen Schäden erhöht sich.
3.[NB]Frau Friedli schreibt in der Begründung ihrer Motion: "Die Grösse der Jagdbanngebiete macht eine Regulierung des Wolfes unmöglich [...]." Diese Aussage ist falsch. Das Streifgebiet eines Wolfsrudels beträgt im Durchschnitt 250 Quadratkilometer. Das grösste Jagdbanngebiet der Schweiz, der Kärpf - es ist auch das älteste Wildtierschutzgebiet Europas; die Glarner dürfen zu Recht stolz darauf sein -, ist mit 100 Quadratkilometern nicht einmal halb so gross. Es bleibt genug physischer Raum, um schadstiftende Wölfe zu erlegen. Das zeigte exemplarisch das Beispiel des Nationalparkrudels im letzten Jahr. Der Nationalpark ist mit 170 Quadratkilometern grösser als jedes Jagdbanngebiet. Trotzdem konnten schadstiftende Wölfe ausserhalb erlegt werden.
Ich komme zum Schluss. Bund und Kantone verfügen heute über eine breite Palette von Möglichkeiten, um rasch und vorausschauend in den Wolfsbestand einzugreifen. Die Minderheit erachtet es als falsch, vorschnelle Massnahmen zu treffen, umso mehr, wenn sie augenscheinlich weitere Probleme schaffen. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion Friedli Esther ablehnen.
Zum Schluss habe ich noch ein Geschenk an den Herrn Bundesrat. Keine Angst - ich schenke Ihnen einen Herdenschutzhund, (Herr Candan überreicht Herrn Bundesrat Rösti einen kleinen Spielzeughund) und zwar als Dank dafür, dass Sie sich heute für den Kompromiss des Postulates der UREK-N einsetzten, und dafür, dass Sie sich auch in Zukunft, auch wenn es gerade einmal nicht ganz einfach ist, für die Koexistenz von Menschen und Wolf einsetzen.