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Gianini Simone · Nationalrat · 2025-12-03

Gianini Simone · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 9.[NB]Oktober 2025 die von Nationalrätin Céline Amaudruz am 1.[NB]Juni 2023 eingereichte parlamentarische Initiative erneut vorgeprüft. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass eine Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden oder an Gebäuden, die auf Bundes- oder Kantonsebene unter Denkmalschutz stehen, von Amtes wegen verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen bestraft wird.

Ihre RK hatte der Initiative bereits am 2.[NB]Mai 2024 mit 12 zu 9 Stimmen Folge gegeben, während die Schwesterkommission diesem Beschluss am 15.[NB]Mai 2025 mit 10 zu 2 Stimmen nicht zustimmte. Damit ging das Geschäft zur erneuten Beratung an die RK-N zurück. Ihre Kommission hält nun mit 13 zu 11 Stimmen an ihrem Beschluss fest und beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Eine Minderheit der Kommission, wir haben es gehört, bestreitet ebenso wie die ständerätliche Kommission den Mehrwert der vorgeschlagenen Regelung. Sie argumentiert, dass das Strafmass bereits heute an das Ausmass des Schadens angepasst werden könne und es nicht angezeigt sei, öffentliche Gebäude im Strafrecht anders zu behandeln als private, die ebenfalls unter Denkmalschutz stehen können.

Die Mehrheit der Kommission sieht den wesentlichen Mehrwert einer Umsetzung dieser Initiative darin, dass Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden oder - so der deutsche Text und die Absicht der Initiantin - an Denkmalen, die "Gegenstand einer Denkmalschutzmassnahme auf Kantons- oder Bundesebene" sind, unabhängig vom Schadenswert von Amtes wegen verfolgt würden. Die Bestimmung würde somit über den bereits bestehenden Artikel 144 Absatz 3 des Strafgesetzbuches hinausgehen, der eine Verfolgung von Amtes wegen und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für Täter vorsieht, die einen grösseren Schaden verursachen, sowie von der Teilnahme an öffentlichen Zusammenrottungen unabhängig sein, welche gemäss Artikel 144 Absatz 2 des Strafgesetzbuches bereits heute von Amtes wegen bestraft wird. In der Tat: Wo die Schwellen für eine Verfolgung von Amtes wegen heute nicht erreicht sind, fehlt bei offensichtlichen öffentlichen Institutionen häufig der Anreiz, Strafanzeige zu erstatten. Problematisch ist dies insbesondere deshalb, weil der symbolische Wert öffentlicher und denkmalgeschützter Bauten höher ist als ihr reiner Immobilienwert.

Die Kommission ist daher der Ansicht, dass höhere Strafen und eine zwingende Verfolgung, unabhängig von der Höhe des Schadens und auch ausserhalb öffentlicher Ansammlungen, eine abschreckende Wirkung entfalten und damit der Prävention zunehmend häufig auftretender Fälle von Sachbeschädigungen dienen könnten, die nichts mit der Meinungsäusserungsfreiheit zu tun haben bzw. jede Grenze des verfassungsmässig Erlaubten überschreiten.

Ogni città, ogni Cantone possiede un ricco patrimonio edilizio composto da edifici pubblici e monumenti storici. La popolazione è orgogliosa del proprio patrimonio storico, culturale e architettonico. Per garantirne la protezione, sono state messe in atto politiche il cui obiettivo principale è quello di tutelare questo patrimonio da interventi nefasti da parte dei proprietari, ad esempio al momento di ristrutturazioni, ma paradossalmente non da interventi di terzi.

La grande notorietà di simili edifici e monumenti li espone oggi alla minaccia accresciuta di chi, con un pretesto politico, non esita a imbrattarli e danneggiarli nella speranza di attirare i riflettori dei media sulla loro causa. La maggioranza della vostra Commissione degli affari giuridici ritiene pertanto che la modifica del Codice penale nel senso proposto dall'autrice dell'iniziativa parlamentare sia necessaria per aggiornarlo al periodo storico attuale, a tutela dei beni di interesse collettivo dall'attivismo estremo o altro vandalismo.