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Roth Franziska · Ständerat · 2025-12-04

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-04

Wortprotokoll

Ich beantrage hier Festhalten. Der Nationalrat schuldet jede Begründung, weshalb er zusätzlich zur Nato-Klausel in Artikel 22a noch an der ursprünglichen, vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausnahmeklausel in Artikel 22b festhält. Diese zusätzliche Ausnahmeklausel bedeutet nämlich materiell, dass der Bundesrat auch bei Ländern, die nicht im Anhang aufgeführt sind, Ausnahmen bewilligen kann. Das sind überwiegend Nicht-Nato- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Das erhöht das Risiko enorm, dass es wieder zu Bewilligungen in anderen Ländern wie Saudi-Arabien, Pakistan, Indien oder Ägypten kommt, die vor der Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes regelmässig Ausfuhrbewilligungen erhielten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Landesregierung im Zweifel stets pro Rüstungsindustrie und nicht pro Menschenrechte entscheidet.

Unser Rat war in der ersten Lesung weit fokussierter. Er strich die bundesrätliche Ausnahmeklausel, nachdem er eine eigene Ausnahmeklausel formuliert hatte. Er hielt diese für ausreichend, und ich bin der Meinung, dieses Prinzip soll weiterhin gelten: Eine Ausnahmeklausel genügt. Die Verdoppelung der Ausnahmeklausel ist auch gesetzgeberisch äusserst unschön, denn es kommen ähnliche, aber doch leicht voneinander abweichende Begriffe vor. Das Gesetz ist so schwieriger zu lesen und für Aussenstehende meines Erachtens nicht mehr verständlich.

Ich bitte Sie, hier am bisherigen Beschluss des Ständerates festzuhalten.

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