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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-04
Wortprotokoll
Am 21.[NB]Mai 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) verabschiedet. Dabei geht es um die Ergänzung der aktuellen Zulassungsbedingungen. Der neue Artikel 25a HFKG soll es den Fachhochschulen ermöglichen, in den Mint-Studiengängen das praxisintegrierte Bachelorstudium (Pibs) anzubieten. Bei den Mint-Fächern geht es, wie Sie alle wissen, um Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Der Nationalrat hat die Vorlage ohne Änderungen angenommen.
Im aktuellen Umfeld, in dem Unternehmen auf Fachkräfte angewiesen sind, stellen diese neuen Bachelorstudiengänge eine zusätzliche Massnahme dar, einerseits zur Verstärkung der Praxisorientierung der Ausbildungen, andererseits[NB]zur[NB]Linderung des Fachkräftemangels für die Unternehmen.
Der Anfang der Pibs liegt im Übrigen zehn Jahre zurück. Diese Studiengänge waren im Rahmen der Fachkräfte-Initiative als Pilotprojekt Teil des Massnahmenpaketes des WBF zur Stärkung der Praxisorientierung. Die zehnjährige Pilotphase inklusive Evaluation und Wirkungsanalysen wird mit diesem neuen Artikel 25a HFKG abgeschlossen. Für die beteiligten Unternehmen sind die Pibs eine wichtige Massnahme, um Fachleute gezielt zu rekrutieren und langfristig bei sich zu halten. Absolvierenden der Pibs wird eine hohe Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit attestiert, genau das, was heute immer und überall gesucht wird. Auch ist ein höherer Frauenanteil als in normalen Mint-Studiengängen feststellbar.
Die Pibs haben sich in den letzten Jahren an sämtlichen Fachhochschulen etabliert, sowohl in der Deutsch- als auch in der West- und der italienischsprachigen Schweiz. Das Pibs dauert länger als üblich, nämlich vier anstatt drei Jahre. Die strengen Voraussetzungen garantieren, dass es ein Nischenstudienmodell bleiben wird, das durch die Nachfrage der Unternehmen geregelt und damit auch begrenzt wird. Nur wer überhaupt einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorweisen kann, wird zum Studium zugelassen. Dieses zeichnet sich durch eine starke Verzahnung mit der Praxis aus. Der Praxisanteil beträgt rund 40 Prozent des Gesamtstudiums. Die Fachhochschule validiert zudem die Inhalte des Praxisanteiles im Unternehmen.
Gemäss den Erfahrungen der Unternehmen aus den letzten zehn Jahren findet keine Verdrängung von Lernenden der Berufslehre durch Pibs-Studierende statt. Die Unternehmen haben zudem die Erfahrung gemacht, dass es keine Konkurrenz zwischen der Berufslehre und dem Pibs gibt. Die Firmen ziehen das Pibs dem einjährigen Praktikum sogar vor, weil sie so ihre Fachkräfte während vier Jahren wirklich absolut unternehmensspezifisch ausbilden können und weil die meisten dieser Fachkräfte auch nach ihrem Abschluss im Unternehmen bleiben.
Es liegt ein Nichteintretensantrag vor. Die Minderheit begründet diesen vor allem mit der fehlenden Bildungssystematik; sie wird sich wie immer selbst dazu äussern. 24 von 26 Kantonen sagen Ja zum Pibs. Swissuniversities, die Hochschulkonferenz, aber auch zum Beispiel Swissmem befürworten das Pibs. Ihre Kommission ist mit 10 zu 2 Stimmen eingetreten.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, einzutreten und zuzustimmen.