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Christ Katja · Nationalrat · 2025-12-04

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2025-12-04

Wortprotokoll

Der Voranschlag 2026 der Bundesversammlung beläuft sich auf 119,1 Millionen Franken. Damit liegt er um 1,95 Millionen Franken unter dem Voranschlag 2025. Ich möchte aber vorausschicken, dass der Voranschlag unter Berücksichtigung einiger Punkte, die ich Ihnen sogleich erläutere, im Vergleich zum Vorjahr stabil bleibt.

Die Minderausgaben ergeben sich in erster Linie aus zwei Gründen: Zum einen konnten die Arbeiten der PUK zur CS-Notfusion im Juni 2025 abgeschlossen werden, woraus Minderausgaben von rund 1,2 Millionen Franken resultieren. Zum andern wurden Leistungen für Übersetzungen im Umfang von 0,4 Millionen Franken an die Bundeskanzlei übertragen.

Bei den beiden Krediten "Parlament" und "Funktionsaufwand (Globalbudget) Parlamentsdienste" ergibt sich damit folgendes Bild: Der Kredit "Funktionsaufwand (Globalbudget) Parlamentsdienste" umfasst 72,1 Millionen Franken. Rund 65 Prozent davon sind Personalausgaben; sie sinken um 0,9 Millionen Franken, insbesondere durch den Abschluss der Arbeiten der PUK. Bei den Sach- und Betriebsausgaben beträgt die Reduktion 0,6 Millionen Franken; sie ist hauptsächlich auf die Abtretung von Übersetzungsaufgaben an die Bundeskanzlei zurückzuführen. Die beiden grössten Budgetposten bilden die Informatik mit 15,6 Millionen Franken sowie die bundesinterne Leistungsvereinbarung für die Miete von Räumlichkeiten mit 4,6 Millionen Franken.

Der Kredit für das Parlament beträgt 47 Millionen Franken. Die Reduktion bei den Personalausgaben von 2,1 Millionen Franken resultiert aus der Verschiebung der Reisekosten in die Sach- und Betriebsausgaben. Darin sind unter anderem die Generalabonnemente der Ratsmitglieder enthalten; sie wurden in früheren Jahren in den Entschädigungen, also in den Personalausgaben, abgebildet. In den Sach- und Betriebsausgaben fallen im Jahr 2026 die ausserordentlichen Ausgaben für die Föderalismuskonferenz und für die weltweite Konferenz der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten von insgesamt 0,3 Millionen Franken weg.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Voranschlag 2026 verglichen mit dem Voranschlag 2025 stabil bleibt: Es werden keine zusätzlichen Ressourcen beantragt; der Personalbestand bleibt auf dem gleichen Niveau; allfällige benötigte personelle Ressourcen für die Umsetzung zusätzlicher Aufgaben - Beispiele sind das Entlastungspaket 2027, das EU-Dossier, die Auswertung der Ausschreibung der Gastronomiebetriebe usw. - werden durch strukturelle Vakanzen kompensiert. Die Verwaltungsdelegation hat den [PAGE 2041] Entwurf an ihrer Sitzung vom 16.[NB]Mai 2025 diskutiert und verabschiedet.

Die Minderheit Stettler beantragt, die Position 101.A200.0001, "Funktionsaufwand (Globalbudget) Parlamentsdienste", für das Jahr 2026 und die folgenden Jahre um 1,236 Millionen Franken zu reduzieren. Hierzu folgende grundsätzlichen Bemerkungen: Die Parlamentsdienste erfüllen die Aufträge, die ihnen vom Parlament übertragen werden. Das Parlament bestimmt den Umfang der Aufgaben und die Prioritätensetzung. Die finanzielle Handlungsfreiheit ist folglich stark eingeschränkt. Jede Kürzung hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Parlamentes und seiner Organe zur Folge.

Angesichts der angespannten Finanzlage haben die Geschäftsleitung der Parlamentsdienste und die Verwaltungsdelegation beschlossen, trotz steigender Arbeitsbelastung für 2026 keine zusätzlichen Mittel zu beantragen. Die Verwaltungsdelegation erwartet bereits heute erhebliche Anstrengungen der Parlamentsdienste, um die Qualität ihrer Leistung aufrechtzuerhalten. Die von der Minderheit Stettler beantragte Kürzung würde zwangsläufig zu einer Reduktion des Leistungsangebots und zu einer Verschlechterung der Qualität führen. Langfristig würde dies das institutionelle Gleichgewicht schwächen, da die Fähigkeit des Parlamentes, seine Rolle gegenüber dem Bundesrat wahrzunehmen, beeinträchtigt würde. Zudem sei daran erinnert, dass die gesamten Parlamentsausgaben lediglich 0,13 Prozent des Bundeshaushalts ausmachen - 0,13 Prozent für die höchste Gewalt in diesem Land.

Wir bitten Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit demjenigen Ihrer Verwaltungsdelegation zu folgen und den Minderheitsantrag Stettler abzulehnen, da seine Annahme die Effizienz und Qualität der parlamentarischen Arbeit gefährden würde.