Cassis Ignazio · Bundesrat · 2025-12-08
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2025-12-08
Wortprotokoll
Die dynamische Rechtsübernahme ist keine automatische Übernahme von EU-Recht. Neue EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) in die betroffenen Abkommen übernommen. Die Gemischten Ausschüsse entscheiden immer nur im Konsens. Die Schweizer Delegation handelt auf Instruktion der innerstaatlich zuständigen Behörde. Solche Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse zur Übernahme von EU-Rechtsakten sind Staatsverträge. Es kommen deshalb die üblichen innerstaatlichen Regeln für deren Genehmigung zur Anwendung. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlamentes, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. Die Regeln für Referenden bei Staatsverträgen gelten somit bei der Übernahme von EU-Rechtsakten unverändert.