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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-08

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-08

Wortprotokoll

Massgeblich für die Beantwortung der Frage, ob ein Bauwerk in Bezug auf die Stabilisierungsziele als Gebäude gilt, sind die Weisungen des Bundesamtes für Statistik zur Erfassung von Gebäuden in der amtlichen Vermessung und im Gebäude- und Wohnungsregister. Daraus ergibt sich Folgendes: Güllesilos zur Lagerung von Hofdünger - egal, ob offen oder geschlossen - zählen als Jauchebehälter. Sie gelten nicht als Gebäude und werden deshalb auch nicht dem Stabilisierungsziel angerechnet. Futterhochsilos hingegen werden als Gebäude betrachtet, wenn sie ein massives Fundament haben. Ebenso gelten dreiseitig geschlossene, überdachte Aussenliegeboxen für Rinder als Gebäude.