Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-08
Wortprotokoll
Die langfristigen Lieferverträge mit Frankreich, also die Stromlieferungen als solche, sind vom Stromabkommen nicht infrage gestellt. Nur die Vorränge bzw. Reservierungen, dank denen Stromlieferungen bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz vorab bedient werden, werden mit Inkrafttreten des Stromabkommens entfallen. Da die Schweizer Vertragshalter die entsprechende Energie bereits seit mehreren Jahren auch direkt in Frankreich absetzen können, war der Strom aus den Vorrängen bzw. Reservierungen nicht ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt. Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz basiert nebst einer stabilen ganzjährigen Eigenproduktion auf einem gesamthaft liquiden EU-Strombinnenmarkt, inklusive der unter dem Stromabkommen geregelten Grenzkapazitäten. [PAGE 2062]
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