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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-08

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-08

Wortprotokoll

Die Vergabe von Aufträgen für neue Doppelstockzüge liegt in der Verantwortung der SBB. Als Unternehmen in Bundesbesitz sind sie an die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts gebunden. So haben die SBB den Grossauftrag gemäss den entsprechenden Bestimmungen vergeben. Die Bewertung der Angebote erfolgte gemäss den allen Anbietern bekannt gegebenen Zuschlagskriterien. Dazu gehören unter anderem Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Betriebskosten, projektspezifische Anforderungen sowie Qualität. Die SBB sind gesetzlich verpflichtet, den Auftrag an das Unternehmen mit dem vorteilhaftesten Angebot zu erteilen, und das beinhaltet eben eine Punktierung aller Faktoren, nicht nur des Preises. Das Beschaffungsrecht schreibt eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter vor. Nicht zulässig sind insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen und die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen. Das ist die Gesetzesgrundlage.