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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-24

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-24

Wortprotokoll

Wenn ich mich auf die Verfassungs-, die Justizreform berufen habe, geht es nicht um die Nachführung der Bundesverfassung, sondern es geht darum, dass ich gesagt habe - und das hat der Ständerat gestern anerkannt -, dass die Rechtsweggarantie mit der Justizreform eingeführt worden ist. Man hat die Justizreform eben gerade separat als Verfassungsreform vors Volk gebracht, nicht zusammen mit der Nachführung der Bundesverfassung. Und das ist der Weg, der vom Ständerat gestern anerkannt worden ist, dass Beschwerden auch im Bereiche der Einbürgerung möglich sein sollen.

Ich bitte Sie, Herr Schlüer, wenn Sie von Respekt vor dem Souverän sprechen: Der Souverän hat die Bundesverfassung angenommen; die Kantone haben die Bundesverfassung angenommen. Mir kommt es hier manchmal schon so vor, als ob der Respekt vor dem Souverän zwar gelte, aber Entscheide betreffend die Bundesverfassung dann wieder etwas stiefmütterlich behandelt werden. Die Bundesverfassung ist die Grundlage unseres Staates und die Grundlage unserer Gesetzgebung.