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Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-09-24

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, bei Artikel 51 die Mehrheit zu unterstützen. Anfang Juli hat bekanntlich das Bundesgericht entschieden, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig sein sollen. Dieses Urteil hat zu einem Meinungsumschwung in der vorberatenden SPK geführt. Plötzlich war die Mehrheit, gleich wie die SVP, auch für die Streichung des Beschwerderechtes bei Einbürgerungen.

Die Freude der SVP hält sich allerdings in Grenzen, weil die Beweggründe, die zu dieser Streichung des Beschwerderechtes geführt haben, sehr, sehr unterschiedlich sind. Für uns von der SVP, das möchte ich nochmals betonen, ist die Einbürgerung ein politischer Akt und nicht ein individuell-konkreter Rechtsakt in Form einer Verfügung. Das ist ein grundlegender Unterschied. Und weil wir der Meinung sind, dass die Einbürgerung ein politischer Akt ist, gibt es eben auch keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und damit auch kein Recht auf inhaltliche Überprüfung des Einbürgerungsentscheides und damit auch kein Beschwerderecht.

Zudem sind wir der Meinung, dass die Gemeinden und die Kantone eigenständig das Recht haben müssen zu entscheiden, welches Organ in welchem Verfahren einer gesuchstellenden Person die Zusicherung des eigenen Bürgerrechtes gewähren soll.

Das Urteil des Bundesgerichtes hat nun grosse Verunsicherung ausgelöst, nicht zuletzt bei den Gemeinden, weil die Situation der Gemeindeversammlung derjenigen der Urnenabstimmung sehr ähnlich sein kann. Es kann durchaus sein, dass der Gemeinderat den Antrag auf Einbürgerung stellt, [PAGE 1469] an der Gemeindeversammlung ergreift niemand das Wort, und in der Abstimmung ergibt sich ein negativer Entscheid. Was ist dann konkret in dieser Situation zu tun? Wie ist - insbesondere wenn wir das Beschwerderecht einführen würden - die Begründung herbeizuführen?

Durch den Bundesgerichtsentscheid ebenfalls unklar ist, Herr Janiak, die Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen verfassungsmässigen Rechten: Sie wurde durch dieses Bundesgerichtsurteil eben nicht geklärt. Wir haben auf Verfassungsstufe nicht nur das Willkürverbot, sondern wir haben auch die Gemeindeautonomie und das Abstimmungsrecht, und diese drei verfassungsmässigen Rechte sind hier in einem Spannungsverhältnis, in einer Konkurrenzsituation. Deshalb besteht Handlungsbedarf, und wir müssen, und zwar im Bürgerrechtsgesetz, die Zuständigkeitsfragen und die Verfahrensfragen klären.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und anschliessend bei Artikel 51a den Antrag Maurer zu unterstützen.