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Maurer Ueli · Nationalrat · 2003-09-24

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Es geht hier um das Beschwerderecht bei Einbürgerungsentscheiden. Wir haben nach dem Entscheid des Bundesgerichtes eine neue Ausgangslage. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid ja bekanntlich gefällt, ohne dass eine Verfassungsänderung vorliegt. Wir sind der Meinung, dass sich eine Einschränkung der Souveränitätsrechte des Volkes, wie sie das Bundesgericht jetzt vornimmt, eigentlich aus der Verfassung ergeben müsste und dass diese Einschränkung aus der Bundesverfassung nicht abzuleiten ist.

Wir haben nun grundsätzlich drei Möglichkeiten, unsere politische Ansicht festzuschreiben. Die wohl richtige und korrekteste Möglichkeit ist die, unsere politische Ansicht hier beim Einbürgerungsgesetz festzuschreiben. Es gibt eine zweite Möglichkeit, die der Ständerat gestern gewählt hat, nämlich die Bundesrechtspflege. Die dritte Möglichkeit ist die einer Verfassungsänderung, was wir in der Partei bereits vorgesehen haben. Wir sind der Meinung, dass die Frage hier, im Einbürgerungsgesetz, geregelt werden sollte. Ich beantrage Ihnen einen Artikel 51a, der im ersten Abschnitt festschreibt, dass gegen Einbürgerungsentscheide keine Bundesrechtsmittel ergriffen werden können, und der in einem zweiten Absatz festschreibt, dass die Kantone und Gemeinden entscheiden, wer für Einbürgerungen zuständig ist. Dort sollen grundsätzlich alle Organe einen Entscheid treffen können. Wichtig ist aber, dass der Souverän das festlegt.

Im Vergleich zum Antrag Fischer, der nachher vorgestellt wird, ist mein Antrag unserer Meinung nach präziser. Er umschreibt klar, wer zuständig ist - im Gegensatz zum Antrag Fischer, der hier etwas schwammiger formuliert ist.

So weit zum Formalen. Nun zum Materiellen: Wir sind klar der Meinung, dass ein Einbürgerungsentscheid ein politischer Entscheid und kein Verwaltungsakt ist. In unserem Land wird im Rahmen demokratischer Rechte seit Jahrhunderten eingebürgert. Ich habe gerade eine Biografie von Niklaus von der Flüe gelesen und dort festgestellt, dass auch er an seiner ersten Landsgemeinde vor weit über 500 Jahren über Einbürgerungen entschieden hat. Einbürgerungen gehören also zu den urdemokratischen Rechten unseres Volkes. Das Bundesgericht will diese Entscheide jetzt einschränken. Das ist eine fundamentale Änderung unserer demokratischen Rechte. Es geht hier also nicht nur um eine kleine Korrektur, sondern um etwas, das unser Verständnis fundamental ändert.

Wir sind der Meinung, dass hier der Respekt vor der Souveränität des Volkes gewahrt werden muss. Einem politischen Entscheid haftet, wenn Sie so wollen, immer ein Stück weit Willkür an, aber das ist letztlich keine Willkür, sondern der Ausdruck eines politischen Willens. Wenn jemand eingebürgert wird, wenn die Gemeinschaft entscheidet, wer an der Weiterentwicklung des Rechtes beteiligt werden soll, muss das ein politischer Entscheid sein. Wer berechtigt sein soll, sich an politischen Entscheiden zu beteiligen, darüber muss ein politischer Entscheid gefällt werden, das kann kein Verwaltungsakt sein. Daher ist festzuhalten, dass eine Einbürgerung in jedem Fall ein politischer Akt ist, und wer den Souverän in seiner Form respektiert, kann nicht zulassen, dass gegen diesen politischen Entscheid eine Beschwerdemöglichkeit besteht. Die Schaffung eines [PAGE 1468] Beschwerderechtes führt faktisch zum Recht auf Einbürgerung, und dem möchten wir entgegenwirken.

Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen; das ergibt noch eine Differenz zum Ständerat. Wir haben damit die Möglichkeit, hier zu legiferieren. Richtigerweise müsste das im Bürgerrechtsgesetz geschehen. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass unsere Partei bereits beschlossen hat, eine Initiative zu lancieren, wenn wir hier nicht durchdringen sollten. Dann würden wir den Weg über eine Verfassungsänderung beschreiten, und ich bin eigentlich der festen Überzeugung, dass sich das Volk diese souveränen Rechte nicht nehmen lassen würde.

Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, der ja in der gleichen Richtung entschieden hat, und wir können hier dann eine entsprechende Änderung vornehmen.