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Janiak Claude · Nationalrat · 2003-09-24

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Zwei Entscheide des Bundesgerichtes verursachen bei Parlamentariern, die bislang als besonnen galten, rote Köpfe. Dabei hat das oberste Gericht lediglich etwas festgehalten, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass nämlich staatliches Handeln, von wem auch immer es ausgeht, an die Verfassung gebunden ist. Niemand, auch nicht das Volk, darf Grundrechte missachten und willkürlich handeln und entscheiden. Die Verfassung steht über dem Volk. Ist diese Feststellung so abwegig?

Die Parlamentarische Initiative bezüglich des Beschwerderechtes gegen die diskriminierenden Einbürgerungsentscheide ist vom Nationalrat mit 96 zu 52 Stimmen und die Vorlage 5 ebenso deutlich mit 93 zu 61 Stimmen angenommen worden. Der Ständerat hat sie in der Sommersession mit 24 zu 14 Stimmen abgelehnt. Die Urteile des [PAGE 1467] Bundesgerichtes ergingen nach diesem Entscheid. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Bürgerrechtspaket von der Mehrheit aller grossen Fraktionen, mit Ausnahme der SVP-Fraktion, getragen wurde. Das galt auch für das Beschwerderecht. Wenn die SVP-Fraktion für die Streichung der Beschwerdemöglichkeit ist, dann überrascht das nicht. Sie hat sich dafür entschieden, dass das Volk diskriminieren und willkürlich entscheiden darf. Das Volk steht bei ihr über der geltenden Verfassung. Es gibt allerdings auch bei der SVP-Fraktion Leute, denen der Rechtsstaat wichtig ist.

Ich wende mich an Sie in der Mitte, vor allem an die CVP- und FDP-Fraktion, auf die wir bisher zählen zu können glaubten, wenn es um den liberalen Rechtsstaat ging. Sie spielen ein gefährliches Spiel und täuschen sich, wenn Sie hoffen, sich aus der Affäre ziehen zu können, ohne Farbe bekennen zu müssen. Wenn Sie sagen, das Beschwerderecht sei jetzt durch das Bundesgericht eingeführt und nach seinen Urteilen bestehe Handlungsbedarf bei den Kantonen und nicht mehr bei uns, dann machen Sie es sich zu einfach; denn wenn Sie von Ihrer bisherigen Haltung abweichen und sich dem Ständerat anschliessen, dann heisst das nichts anderes, als dass Sie auf das von uns vorgeschlagene Beschwerderecht verzichten und es nicht für notwendig halten. Denn das war die Bedeutung des ständerätlichen Entscheides. Von all dem, was Herr Schmid Carlo gestern im Ständerat gesagt hat, ist das im Übrigen das Einzige, dem man folgen und das man unterschreiben kann. Man kann dem Ständerat nur folgen und seine Begründung übernehmen oder eben nicht.

Wir haben in Artikel 51a nicht nur die Beschwerdemöglichkeit wegen Verletzung von Artikel 8 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 9 der Bundesverfassung beschlossen, sondern eben auch die Verpflichtung der Kantone aufgenommen, eine Gerichtsbehörde zu schaffen, die als letzte kantonale Instanz diese Beschwerden - mindestens mit der Kognition der staatsrechtlichen Beschwerde - beurteilt. Sie entziehen sich einer Meinungsäusserung, auf die die Öffentlichkeit Anspruch hätte. Vor allem geben Sie das Primat der Politik preis. Es reicht nicht, wenn Sie feststellen, dass es kein Demokratiedefizit darstellt, wenn der Einbürgerungsentscheid in den Kantonen in die Hände der Exekutive gelegt wird, denn das wollen die Gegner des Beschwerderechtes bekanntlich auch nicht - Sie sehen es an den Anträgen, die heute gestellt werden.

Das Problem ist inzwischen ein anderes geworden. Als Reaktion auf die Urteile des Bundesgerichtes versuchten Ständeräte, das Beschwerderecht im Rahmen der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes zu kippen. Herr Thomas Pfisterer hat beantragt, dass Entscheide über die ordentliche Einbürgerung der Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht entzogen werden. Er hat das damit begründet, dass die Frage des Beschwerderechtes im Rahmen des Bürgerrechtsgesetzes und nicht im Rahmen des Bundesgerichtsgesetzes entschieden werden müsse. Weil der Ständerat ein Beschwerderecht abgelehnt habe, müsse er jetzt im Rahmen dieser Gesetzgebung die Kohärenz herstellen. Das tönt ja noch brav, waren doch am 8. Juli 2003, als die Kommission tagte, die Entscheide des Bundesgerichtes noch nicht bekannt. Einen Tag später waren sie es dann, mit den sattsam bekannten Reaktionen.

Der Ständerat hat gestern im Rahmen der Behandlung des Bundesgerichtsgesetzes so entschieden, wie von Herrn Pfisterer beantragt. Damit stimmt seine Aussage auch nicht mehr, dass das Beschwerderecht im Rahmen der Bürgerrechtsrevision geregelt werden soll. Die FDP hat somit im Ständerat das auf den Kopf gestellt, wofür Sie in diesem Rat einzustehen vorgeben. Immerhin ist der beschlossene Ausschluss des Beschwerderechtes in Artikel 78 Absätze 2 und 3 wieder relativiert worden. Auch bei der ordentlichen Einbürgerung muss danach die Rechtsweggarantie gewährleistet sein. Diese Beschwerde ist zulässig, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt und wenn es offensichtliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass der angefochtene Entscheid auf der Verletzung eines anderen verfassungsmässigen Rechtes beruht.

Das ist, bezogen auf die kantonalen Verfahren, sicher nicht so klar, wie wir das wollten - aber immerhin. Sie werden glaubwürdig, wenn Sie in diesem Rat verbindlich und somit mittels Amtlichen Bulletins zusichern, dass Sie das Beschwerderecht im Bundesgerichtsgesetz nicht kippen und auch nicht so restriktiv wie der Ständerat formulieren werden, sondern im Sinne der ursprünglichen Formulierung des Nationalrates - und vor allem bürgerfreundlicher. Das sollte Ihnen leicht fallen, denn bei dessen Behandlung werden die Wahlen vorbei und die Ängste unbegründet sein. Es bleibt aber die groteske Situation, dass Sie dem Ständerat folgen wollen, obwohl dieser etwas anderes beschlossen hat als das, was Sie zu wollen vorgeben. Die einzige Entscheidung, um dem auszuweichen, ist, der Minderheit zu folgen.