Hubmann Vreni · Nationalrat · 2003-09-24
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2003, an einem sehr heissen Tag, die vom Ständerat beschlossenen Änderungen diskutiert. Bei fast allen vorgeschlagenen Ergänzungen oder Präzisierungen hat die Kommission der Fassung des Ständerates ohne Gegenstimme zugestimmt. Zu einer ausgiebigen Diskussion Anlass gab einzig das Beschwerderecht in der Vorlage 5. Der Nationalrat hatte dieses Beschwerderecht mit grosser Mehrheit angenommen, der Ständerat hingegen hat es abgelehnt.
Die inzwischen ergangenen Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli wurden in der Kommission unterschiedlich interpretiert. Ein Teil der Kommission, der schliesslich obsiegte, vertrat die Ansicht, dass - gestützt auf die Bundesverfassung - bereits ein Beschwerderecht bestehe; das habe das Bundesgericht ganz klar festgestellt. Es sei deshalb nicht mehr nötig, das Beschwerderecht im Gesetz zu verankern. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass bei Einbürgerungen die Einhaltung der rechtsstaatlichen Verfahren gewährleistet sein müsse und dass eine Diskriminierung verboten sei. Es sei nun an den Kantonen, ihre Gesetze anzupassen. Insbesondere müssten sie ein Organ bestimmen, das die Einbürgerungen vornimmt.
Eine Minderheit der Kommission hingegen war der Auffassung, dass der Gesetzgeber jetzt klar Stellung nehmen müsse und das Beschwerderecht im Gesetz zu verankern sei. Der Antrag auf Festhalten, wie ihn die Minderheit Janiak stellt, wurde jedoch mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Da verschiedenen Kommissionsmitgliedern die Tragweite der Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli nicht klar war, wurde beantragt, dass die Verwaltung bis Ende 2003 einen allfälligen Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers abklären sollte. Damit könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Vorlage zum Thema Beschwerderecht ausgearbeitet werden. Dieser Antrag wurde mit 11 zu 9 Stimmen knapp abgelehnt.