Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2003-09-24
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Herr Schlüer, Sie haben vorhin vom Souverän geredet: Ich finde es einfach erbärmlich, wie Sie den Souverän - die Bevölkerung - immer wieder "durch den Kakao" ziehen und missbrauchen. Sie sagen dem Souverän in dieser Sache, er könne verfassungswidrig handeln; Sie offerieren dem Souverän auch Ihre problemlos verlogenen Plakate - Sie arbeiten im Asylbereich mit falschen Zahlen -; Sie belügen den Souverän, Sie fordern ihn auf, verfassungswidrig zu handeln und zu entscheiden; das ist wirklich SVP-Manier!
Bei der Differenzbereinigung hat sich die SPK mit dem Ständerat weitgehend geeinigt. Doch es bleibt eine für uns wichtige Differenz beim Beschwerderecht, und daher unterstützen wir auch den Minderheitsantrag Janiak, der verlangt, dass das Beschwerderecht trotz Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli im neuen Gesetz verankert wird.
Das Bundesgericht hat sich klar geäussert: Einbürgerungsgesuche ohne Begründung abzulehnen sei verfassungswidrig, und jedes staatliche Handeln durch die Bevölkerung müsse verfassungswürdig sein. Im Zentrum steht vor allem Artikel 8 der Bundesverfassung, der den Schutz vor Diskriminierung gewährleistet. Die Ablehnung von Personen aufgrund des Namens, der Religion, der Herkunft usw. ist willkürlich. Laut Bundesgericht können Einbürgerungen fortan nicht mehr an der Urne entschieden werden. Damit hat das Bundesgericht der Willkür und der Diskriminierung einen Riegel vorgeschoben. Es schützt damit aber auch den Souverän. Wer sich einbürgern lassen will, soll auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zählen können. Die Demokratie wird damit wieder glaubwürdiger. Während sich die SVP empört und die Demokratie in Gefahr sieht, sind die Politikerinnen und Politiker verschiedenster Parteien erleichtert. Sie wissen, dass willkürliche und diskriminierende Entscheide dem freundlichen Zusammenleben nicht dienlich sind. Wenn dann die SVP in ihren reisserischen und diskriminierenden Wahlplakaten behauptet, dass bereits Asylsuchenden der Schweizer Pass aufgedrängt würde, vergiftet das das Zusammenleben zwischen Fremden und Einheimischen nur noch mehr. Vielleicht ist es der staatstragenden Partei entgangen, dass Personen, die sich einbürgern lassen wollen, seit vielen Jahren in der Schweiz leben, arbeiten, Steuern bezahlen und endlich auch durch Einbürgerung ihre gesellschaftliche und politische Verantwortung wahrnehmen möchten. Viele Gemeinden haben den Bundesgerichtsentscheid denn auch zum Anlass genommen, ihre Einbürgerungspraxis zu reorganisieren, sodass Willkür und Diskriminierung ausgeschlossen werden.
Noch etwas zum Antrag Maurer: Es sassen sechs Leute in der Kommission, keiner hat etwas gesagt - heute nun dieser Antrag. Herr Maurer hat in seinem Votum beklagt, dass die Souveränitätsrechte des Volkes eingeschränkt werden. Wenn verfassungsmässige Entscheide getroffen werden sollen, dann muss es Einschränkungen in Volksabstimmungen geben. Auch das Volk muss verfassungsmässig stimmen. Herr Maurer hat gesagt, dass er die Demokratie des 14. Jahrhunderts will. Das ist gar nicht so weit weg von dem, was Sie heute machen. Damals wurde nämlich ein Teil von Volkes Stimme mit Morgensternen "durchgeprügelt", und die Methoden der SVP von heute ähneln ziemlich denjenigen des 14. Jahrhunderts.
Wir lehnen diesen Antrag natürlich ab.
Auch der Antrag Fischer ist ein absoluter Rückschritt. Das Diskriminierungsverbot kann damit nicht mehr durchgesetzt werden, und Volksabstimmungen über Einbürgerungen würden wieder zulässig. Das wiederum widerspricht dem neuen Bundesgerichtsentscheid, der hier wegweisend ist.
Man könnte jetzt eigentlich zur Tagesordnung übergehen und auf die Verankerung des Beschwerderechtes, wie das auch der Ständerat gesagt hat, im neuen Einbürgerungsgesetz verzichten. Das wollen wir mit der Minderheit Janiak jedoch nicht. Der Bundesgerichtsentscheid ist eine Sache, das Gesetz die andere. Menschenrechte Schweiz (Mers) schreibt in ihren Empfehlungen zu diesem Thema: "Auch wenn die Praxis des Bundesgerichtes von Verfassung wegen die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die diskriminierenden Entscheide eröffnet, so ist es doch unbefriedigend, das Beschwerderecht im Gesetz nicht vorzusehen."
Ich bitte Sie, die Minderheit Janiak zu unterstützen.