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Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-09-24

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion ist in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils der Meinung, dass in der Vorlage 5 zum Beschwerderecht kein Handlungsbedarf mehr besteht, dies aus folgenden Überlegungen:

1. Ziel der Vorlage ist es, dass auch Einbürgerungsentscheide auf die Respektierung des Diskriminierungsverbotes hin geprüft werden können. Die FDP-Fraktion hat daher sowohl die Parlamentarische Initiative 01.455 der SPK unseres Rates als auch den Entwurf des Bundesrates unterstützt. Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes wurde dieses Ziel sachgerecht und erst noch viel schneller erreicht. Die FDP-Fraktion anerkennt den Entscheid des Bundesgerichtes, wonach auch ausländische Staatsangehörige darauf vertrauen dürfen, dass sie einen Anspruch auf willkür- und diskriminierungsfreies Handeln des Staates haben. Das Bundesgericht hat als demokratisch legitimiertes, unabhängiges Gericht den Auftrag, darüber zu wachen, dass Verfassungs- und Gesetzesrecht eingehalten werden. Demgegenüber übersehen nach Meinung der FDP-Fraktion diejenigen, die den Einbürgerungsentscheid als politischen Entscheid qualifizieren, dass sich das Volk in der neuen Bundesverfassung ausdrücklich zum willkürfreien Handeln bekennt und den Rechtsweg offen hält, damit alle Personen eine vermutete Verletzung von Grundrechten überprüfen lassen können. Damit ist klargestellt, dass zwar die anbegehrte [PAGE 1471] Einbürgerung abgelehnt werden kann, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Der ablehnende Entscheid ist aber zu begründen. Das heisst, es ist offen zu legen, warum der Person die Einbürgerung verwehrt wird. Dass damit Gründe wie die so genannte "falsche ethnische Herkunft" ausscheiden, versteht sich von selbst. Sie sind immer diskriminierend, weil unsachlich, und verdienen keine rechtliche Anerkennung - so Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung.

2. Wenn das Bundesgericht das Beschwerderecht anerkannt hat, besteht nach Meinung der FDP-Fraktion derzeit kein Handlungsbedarf für den Bund. Handlungsbedarf besteht demgegenüber in den Kantonen, die nun klären müssen, welche Organe bei ihnen zukünftige Einbürgerungen vornehmen können sollen. Sollen es Exekutivorgane, Gemeindeversammlungen, Bürgergemeinden oder vom Volk speziell gewählte Einbürgerungskommissionen sein? Die Kantone haben auch Spielraum betreffend die Anforderungen an einbürgerungswillige Personen.

Die Bedingungen zur Einbürgerung dürfen anspruchsvoll sein. Verlangt werden darf z. B. der Nachweis der Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse oder die Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen sowie - sehr wichtig - die Kenntnis einer Landessprache. Die Bedingungen dürfen sogar streng sein, aber sie dürfen weder willkürlich noch diskriminierend sein.

Die FDP-Fraktion stützt den Entscheid der SPK und anerkennt damit zugleich die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes. Die Anerkennung des Beschwerderechtes bei Einbürgerungsfragen und der Rechtsanspruch auf begründete Verwaltungsakte entsprechen letztlich dem Grundanliegen des Rechtstaates, der "rule of law". Oder anders gefragt: Möchten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei Fällen, die Sie selber betreffen - wie z. B. bei Gewerbebewilligungen, Baugesuchen, Steuereinsprachen, Umzonungen oder vielem mehr -, auf Ihren Anspruch auf willkürfreies und diskriminierungsfreies Handeln des Staates zugunsten eines so genannt politischen Entscheides verzichten? Artikel 5 Absatz 1 unserer neuen Bundesverfassung bringt es auf den Punkt: "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht."

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, der SPK zu folgen und alle Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.

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