Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-08
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation darauf, dass er dieses Thema bereits mehrfach behandelt hat. Das ist korrekt: Seit 2019 gab es verschiedene Vorstösse und ebenso verschiedene Antworten. Doch genau hier liegt meines Erachtens das Problem. Trotz dieser zahlreichen Stellungnahmen hat sich die Situation für die Leistungserbringer nicht verbessert. Im Gegenteil: Die administrative Belastung im Gesundheitswesen nimmt Jahr für Jahr weiter zu, und zwar spürbar, flächendeckend und aus Sicht vieler Betroffener inzwischen exponentiell.
Es erstaunt daher nicht, dass das Thema immer wieder auf den Tisch kommt. Die Leistungserbringer - Hausärztinnen, Spitäler, Rehabilitationskliniken, Pflegefachpersonen - melden sich nicht aus Gewohnheit, sondern aus echter Not. Sie tun dies, weil sie zunehmend den Eindruck erhalten, dass der administrative Aufwand zulasten der eigentlichen Patientinnenversorgung geht. Und sie tun dies, weil sie sich vom Bund trotz ihrer Hinweise und Sorgen zu wenig ernst genommen fühlen.
In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, "gewisse administrative Arbeiten" seien unvermeidbar. Selbstverständlich ist das so. Doch genau diese Formulierung verdeutlicht womöglich, worum es hier geht. Es fordert niemand, notwendige administrative Tätigkeiten abzuschaffen, es geht um unnötige. Genau dort sehen die Betroffenen ein wachsendes Problem. Gleichzeitig räumt der Bundesrat ein, dass die genaue Sachlage und der Umfang des administrativen Aufwands bis heute nicht ausreichend bekannt seien. Wenn zentrale Grundlagen fehlen, macht dies gerade deutlich, wie notwendig eben konkrete Schritte wären, um Transparenz zu schaffen und die Belastung endlich zu reduzieren.
Ich habe in meiner Interpellation einen spezifischen Vorschlag für den Bereich der stationären Rehabilitation unterbreitet. Der Bundesrat verweist darauf, dass Fachkreise jederzeit Anträge zur Anpassung des KLV-Anhangs einreichen könnten. Das mag formal korrekt sein. Es löst das Problem aber nicht bzw. nur dann, Frau Bundesrätin, wenn dieser Hinweis nicht einfach ein Abschieben von Verantwortung darstellt, sondern ein ernst gemeintes Angebot des Bundesrates und der Bundesverwaltung für eine konstruktive Mitarbeit, um die administrativ sehr aufwendigen Kostengutspracheverfahren zu ersetzen. Dafür möchte ich mich bereits im Voraus herzlich bedanken.
Meine Absicht ist nicht, dem Bundesrat und der Verwaltung Vorwürfe zu machen. Aber leider entsteht der Eindruck, dass der wachsenden Frustration der betroffenen Akteure keine Bedeutung beigemessen wird. Der Reformbedarf ist offensichtlich, die administrative Belastung wächst, und trotzdem folgen kaum konkrete Reduktionsschritte. So muss unweigerlich der Eindruck entstehen, dass Bundesrat und Verwaltung die Dringlichkeit weiterhin unterschätzen, auch wenn mit der Erhebung bei den Hausärztinnen und Hausärzten und dem Projekt Spiges gewisse Arbeiten geleistet werden.
Ich appelliere deshalb eindringlich, die Anliegen der Praxis stärker zu gewichten und die administrativen Vorgaben konsequent auf ihre tatsächliche Notwendigkeit hin zu überprüfen, Kontrolle, wo immer möglich, durch Vertrauen und Augenmass zu ersetzen und insbesondere die grosse und grassierende Absicherungsmentalität zu stoppen. Denn jede Stunde, die Leistungserbringende weniger mit Formularen verbringen müssen, ist eine geschenkte Stunde zugunsten des Personals, der Patientinnen und Patienten und auch der Effizienz.