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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Hier vorliegend ist der Entwurf des Bundesrates für einen Verpflichtungskredit im Umfang von knapp 3,4 Milliarden Franken. Im Vergleich zu dem vom Parlament im November 2021 beschlossenen Verpflichtungskredit entspricht dies einer Erhöhung um 2,3 Prozent. Auch wenn Sie also die zusätzlichen 160 Millionen Franken, wie es die Minderheit beantragt, jetzt nicht beschliessen, haben wir innerhalb dieser Periode mehr Geld, nämlich 2,3 Prozent mehr.

Für die Festlegung des Verpflichtungskredits 2026-2028 war die Finanzplanung des Bundes massgebend. Aus Gründen der Kohärenz wurden die bekannten Werte des Entlastungspakets 2027 hier berücksichtigt. Im RPV erwartet der Bund eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades, sodass die Abgeltungen von Bund und Kantonen gegenüber den Werten des Voranschlags 2025 in der Periode 2026-2028 um 5 Prozent reduziert werden. Das ist die Einsparung. Die Achse wird weiterhin steigend sein, aber etwas weniger. Aus Sicht des Bundesrates ist eine einmalige Kürzung um 5 Prozent ohne wesentliche Einschnitte in das bestehende Angebot des RPV möglich.

Hier möchte ich gerade eine Reaktion auf das Votum von Herrn Ständerat Wicki geben. Ich habe das schon verschiedentlich gesagt: Wir sprechen von einem bestehenden Angebot. Und dieses bestehende Angebot kann mit dem Entwurf des Bundesrates mehrheitlich erhalten werden, wenn einerseits auf der Tarifseite und andererseits auf der Effizienzseite etwas getan wird. Herr Ständerat Wicki spricht natürlich von einem neuen Angebot. Dass es neue Angebote angesichts der Sparmassnahmen, die wir über das Entlastungspaket 27 umsetzen müssen, in dieser Zeit schwer haben, ist, glaube ich, letztlich nachvollziehbar. Das ändert aber nichts an meiner Aussage, die ich auch in der Kommission gemacht habe, dass in den ländlichen Regionen, obwohl gerade dort die Auslastung meist relativ tief ist, im Rahmen dieses Bundesratsantrags durch das BAV nicht korrigiert wird. Denn das BAV will dort die Kosteneffizienz verbessern, wo man noch mehr als Halbstundentakte hat. Aber dieses gute Beispiel von Herrn Wicki ist, wie gesagt, ein Ausbau.

Das Erreichen der Abgeltungskürzung erfordert natürlich Massnahmen. Die Besteller, also insbesondere die Kantone, müssen Prioritäten beim Angebot setzen und schlecht ausgelastete Angebote eben optimieren, wie ich das soeben gesagt habe. Es sollte vermieden werden, dass Angebote mit einem Halbstundentakt oder noch dichteren Takten Kostendeckungsgrade ausweisen, die deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 50 Prozent liegen. Hier sieht der Bundesrat doch auch Handlungsbedarf, und ich glaube, das ist vertretbar. Von den Transportunternehmen erwartet der Bundesrat eine weitere Steigerung der Effizienz. Es gilt, Synergien durch eine Vertiefung der Zusammenarbeit zu nutzen. Die Transportunternehmen haben es zudem selber in der Hand, die Abgeltungen und die Kostendeckung mit der Ausgestaltung der Tarife zu beeinflussen.

Ich möchte Sie zudem daran erinnern, dass der Ständerat letzte Woche im Rahmen der Beratung des Budgets 2026 keine Erhöhung der Mittel für den RPV beschlossen hat.

Entsprechend beantrage ich Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.