Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-09
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Der Motionär will mit dieser Motion, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit Sender und Verlage, die direkte oder indirekte Subventionen von öffentlichen Gemeinwesen erhalten - gemeint sind alle Stufen: Bund, Kanton und Gemeinde -, verpflichtet werden, bei Kommentaren, die sie veröffentlichen, die Identität ihrer Verfasser anzugeben.
Es ist klar, und Sie konnten es auch in der Begründung und im vorliegenden schriftlichen Bericht nachlesen: Die Intention dieser Motion ist, dass weniger Hassrede, weniger hasserfüllte Kommentare publiziert werden und die Leute durch die Angabe ihres Klarnamens zu dem stehen müssen, was sie publizieren. Das dürfte schon einen disziplinierenden Effekt haben.
Die Kommission hatte für dieses Anliegen auch grosse Sympathie, aber es ist wie immer bei Motionen: Man muss sie am Text und am Inhalt und an der konkreten Ausführung der Idee messen. Ja, Klarnamen könnten eine Lösung sein, aber für die Kommissionsmehrheit ist klar, dass die Verknüpfung einer solchen Forderung mit den Mediensubventionen, und zwar den direkten und den indirekten auf allen drei Staatsebenen, keinen Sinn ergibt. Denn die Problematik besteht ja vor allem und gerade im Online-Bereich und weniger bei den gedruckten Zeitungen. Gerade im Online-Bereich, das wissen Sie, haben wir keine Medienförderung. Das entsprechende Paket wurde in der Volksabstimmung abgelehnt.
Deshalb funktioniert diese Verknüpfung gerade im Online-Bereich, wo es eben wichtig wäre, nicht. Einzig die SRG wird so subventioniert und gefördert. Die Motion hätte also nur in jenem Fall eine Wirkung. Dort, wo sie aufgrund der geforderten Verknüpfung mit den Mediensubventionen Wirkung entfalten müsste, bliebe sie nach Ansicht der Kommissionsmehrheit dagegen wirkungslos. Der Herr Bundesrat wird sicher noch dazu Stellung nehmen und uns sagen, auf welchen Ebenen Lösungen möglich und zu diskutieren wären.
Problematisch ist aber insbesondere, dass nicht nur Subventionen auf Bundesebene, sondern auch solche auf kantonaler und kommunaler Ebene betroffen wären, und zwar direkte und indirekte. Und jetzt stellen Sie sich einmal vor: Wenn diese Motion angenommen würde, müsste der Bundesrat eine Regelung für den Fall schaffen, dass es in einer Gemeinde ein Online-Portal gibt und die Gemeinde dieses mit vielleicht ein paar tausend Franken unterstützt. Das wäre dann eine direkte oder indirekte Subventionierung auf Gemeindeebene, und dann müsste diese Gemeinde bzw. dieses Portal die Klarnamenpflicht erfüllen, obwohl in so einem kommunalen Forum wahrscheinlich überhaupt kein Problem mit Hassrede besteht. Aus dieser Sicht geht die Motion für die Mehrheit der Kommission deutlich zu weit. Sie hätte eine recht ausufernde Wirkung und würde tief in die Subventionierung für Medien jeder Art auf allen Staatsebenen eingreifen.
Die Mehrheit der Kommission - der Beschluss wurde mit 8 zu 4 Stimmen gefasst - stellt deshalb fest, dass das Anliegen wohl berechtigt ist, die Umsetzung mit dieser Motion wahrscheinlich aber wirkungslos und mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Es gibt eine Minderheit, diese wird ihren Antrag nachher selbst begründen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, die Motion abzulehnen.