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Dittli Josef · Ständerat · 2025-12-09

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-09

Wortprotokoll

Ich spreche zu Ihnen einerseits als Vertreter der Minderheit, andererseits aber auch als Vertreter eines Kantons, der, wie seine Nachbarkantone Graubünden und Tessin, nicht nur auf der Autobahn, sondern im Sommer immer öfter auch auf der Kantonsstrasse unter einer Blechlawine begraben wird.

Warum will die Minderheit dem Nationalrat folgen und die Motion annehmen? Weil die Theorie in Bern und die Praxis auf der Strasse in Uri oder Graubünden zwei verschiedene Welten sind. Ich möchte meine Begründung in drei Punkte gliedern: die Sicherheit, die Umsetzbarkeit und die staatspolitische Verantwortung.

Zuerst zur Sicherheit der Bevölkerung und zu den Grenzen der aktuellen Massnahmen: Wir sind uns alle einig, dass der Ausweichverkehr eine Belastung ist. Das ASTRA hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen viel unternommen. Das anerkenne ich ausdrücklich. Es gibt Dosiersysteme, Autobahneinfahrten werden gesperrt, Ausfahrten bewirtschaftet, es gibt Signalisationen, Verkehrsdurchsagen und Informationskampagnen. Im Winter, wenn der Gotthardpass geschlossen ist, funktioniert das Regime im Übrigen grundsätzlich gut.

Aber, und das hat auch dieser Sommer schmerzlich gezeigt, für den Sommer, wenn der Pass offen ist, ist die goldene Lösung nach wie vor nicht gefunden. Das Problem bei den heutigen Dosiersystemen und Massnahmen ist Folgendes: Sie ermöglichen nach wie vor das Ausbrechen des touristischen Transitverkehrs auf die Kantons- und Nebenstrassen und bestrafen damit die Falschen, nämlich die Einheimischen, die lokalen Gewerbler, den Busverkehr, die Pendler. Sie alle kommen nicht mehr durch, bleiben stecken. Wenn die Autobahn also dicht ist und sich die "Stauflüchtigen" durch unsere Dörfer wälzen, ist auch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Blaulichtorganisationen kommen nicht mehr durch. Wenn die Ambulanz im Stau steht, weil Transitreisende durch Wohnquartiere abkürzen wollen, dann hört der Spass auf. Hier geht es um eine Güterabwägung. Die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung müssen höher gewichtet werden als die absolute Reisefreiheit des internationalen Transitverkehrs auf jeder beliebigen Dorfstrasse. [PAGE 1246]

Nun zum zweiten Punkt, zur Umsetzbarkeit oder zur Antwort auf die Frage, warum das geltende Recht in der Praxis teilweise versagt: Die Gegner der Motion, inklusive Bundesrat und Verwaltung, argumentieren, es brauche kein neues Gesetz, die Kantone könnten das heute schon beim Bund beantragen. Das klingt in der Theorie gut, in der Praxis ist es aber oft untauglich. Staus und Verkehrsüberlastungen halten sich nicht an die Arbeitszeiten in Bundesbern. Sie treten spontan auf, oft wetterabhängig, unberechenbar, vielfach an einem Samstagmorgen, es kann aber auch an einem Dienstagnachmittag sein. Wenn die Situation vor Ort eskaliert, muss die Kantonspolizei aber sofort handeln können. Man kann nicht zuerst ein Gesuch nach Bern schicken, eine Prüfung abwarten und auf eine Verfügung hoffen. Bis die Bewilligung aus Bern da ist, hat sich der Stau in der Regel längst aufgelöst oder das Chaos ist perfekt.

Diese Motion will nichts Revolutionäres. Sie will lediglich, dass die Kantone bei akuter Überlastung temporäre Fahrverbote für den Transitverkehr auf Kantons- und Nebenstrassen selbstständig verhängen können, ohne den Umweg über den Bund gehen zu müssen. Wir brauchen operative Kompetenzen vor Ort statt Zeitverluste infolge des Verfahrens über Bern.

Erlauben Sie mir, jetzt staatspolitisch betrachtet, noch einen Vergleich mit dem Mittelland, und lassen Sie mich auch noch einen Blick ins Ausland werfen. Man warnte in der Kommission vor einem Dammbruch und nannte Beispiele aus dem Mittelland, etwa Birsfelden. Doch die Motion ist präzise formuliert. Es geht um die Nord-Süd-Achsen. Die Topografie in den Alpentälern ist nicht vergleichbar mit dem Mittelland. Bei uns gibt es die Autobahn und die Kantonsstrasse, sonst nichts. Wenn der Verkehr auf der Autobahn steht und der Verkehr auf die Kantonsstrassen ausweichen kann, dann kollabiert das ganze Tal. Es gibt keine Ausweichrouten wie im Flachland.

Zudem: Wir wären keine Geisterfahrer in Europa. Schauen Sie einmal ins Tirol. Österreich macht genau das seit Jahren vor: Ab- und Durchfahrtsverbote an Wochenenden, um die Dörfer zu schützen. Sogar Bayern hat nachgezogen. Es kann nicht sein, dass wir den internationalen Transitverkehr privilegieren und durch unsere Dörfer leiten, während unsere Nachbarländer ihre Bevölkerung wirksam schützen.

Die Minderheit will keine willkürlichen Sperrungen. Wir wollen das Subsidiaritätsprinzip stärken. Das Problem entsteht lokal. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Kanton. Also muss auch die Kompetenz für befristete, situative Massnahmen beim Kanton liegen. Die Kantone Uri, Tessin und Graubünden haben kein Interesse daran, den Verkehr unnötig zu behindern. Sie haben aber die Pflicht, ihre Bevölkerung zu schützen und die Durchfahrt für Rettungskräfte und Einheimische zu sichern. Geben wir ihnen das Werkzeug dazu in die Hand, das sie im Ereignisfall schnell und griffig einsetzen können.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Minderheit und nehmen Sie die Motion an!