AB 366470
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-09
Wortprotokoll
Wir befassen uns erneut mit einem Thema, das uns heute Morgen bereits beschäftigt hat, nämlich mit dem Ausweichverkehr. Die KVF-N fordert den Bundesrat mit der vorliegenden Motion auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Kantone bei starkem Ausweichverkehr auf den Nord-Süd-Achsen auch auf sogenannten Durchgangsstrassen temporär Fahrverbote für den Transitverkehr erlassen können. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie am 6.[NB]Mai mit 101 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission hat die Motion mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Weshalb die Ablehnung? Die Kommission hat selbstverständlich grosses Verständnis für die betroffenen Regionen. Gerade in den Kantonen Uri, Graubünden und Tessin kommt es immer wieder zu Verkehrsüberlastungen, die dann eben dazu führen, dass Dörfer aufgrund der Ausweichrouten teils im Verkehr zu ersticken drohen. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Die Engpässe auf den Nord-Süd-Achsen entstehen nicht wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen, sondern schlicht wegen der Überlastung zu den Spitzenzeiten. Neue Bestimmungen schaffen keine zusätzlichen Spuren und auch keine neuen Tunnels, geschweige denn eine bessere Verfügbarkeit. Das Anliegen der Motion ist nämlich bereits erfüllt. Das geltende Recht ermöglicht es den Kantonen schon heute, auch auf Durchgangsstrassen gemäss der Durchgangsstrassenverordnung Verkehrsanordnungen bis zu Fahrverboten zu verfügen. Geregelt ist das in Artikel 2 des Strassenverkehrsgesetzes.
Der Ausweichverkehr ist ein anerkanntes Problem in verschiedenen Kantonen, teils auch saisonal bedingt. Der Bundesrat und das ASTRA sind auch dementsprechend offen, Vorschläge der Kantone für temporäre Fahrverbote auf Durchgangsstrassen zu prüfen und zu genehmigen. Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Das ASTRA wäre im Übrigen sogar schon bereit gewesen, sämtliche Autobahnanschlüsse im Kanton Uri zu schliessen, immerhin sind es deren fünf. Andermatt wollte das damals aber nicht. Es gibt immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen.
Bei dieser Motion geht es um das Verkehrsregime auf den Nord-Süd-Achsen. Die Mehrheit der Kommission befürchtet aber einen Dammbruch bei einer Annahme dieser Motion. Es gäbe keinen Grund, weshalb ein solches Durchfahrtsverbot nicht auch von anderen Kantonen eingefordert werden sollte. Die Strassen sind Teil eines Gesamtverkehrssystems. Die Netzhierarchie muss beibehalten werden, wenn der Verkehr auch künftig einigermassen fliessen soll.
Die Minderheit findet, dass viel zu selten temporäre Fahrverbote für Durchgangsstrassen beschlossen werden und Handlungsbedarf bestehe. [GZ]
Ich bitte Sie aber, der Kommissionsmehrheit zu folgen.