Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-09
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-09
Wortprotokoll
Ich bin in dieser Frage im Verlaufe der vertieften Beschäftigung sozusagen vom Saulus zum Paulus geworden, nicht wie mein Vorredner, und unterstütze jetzt die Möglichkeit der UKW-Verlängerung. Es geht nicht darum, dies zwangsweise anzuordnen, es ist nur eine Möglichkeit. Ich unterstütze die Möglichkeit einer UKW-Verlängerung. Weshalb? Ich möchte das kurz in fünf Punkte fassen.
Erster Punkt: Es existiert - das wurde gesagt - kein rechtlich bindender Vertrag zwischen den privaten Radioveranstaltern und der SRG für die Abschaltung der UKW-Sender bis Ende 2024 bzw. 2026. Es gibt nur eine Vereinbarung. Das BAKOM bzw. der Bund ist nur insoweit involviert, als die Umstellung auf die neue DAB-plus-Technik mit 84 Millionen Franken gefördert worden ist; das wurde gesagt.
Zweiter Punkt: Die Radiosender der SRG haben durch die UKW-Abschaltung per Ende 2024 rund 500[NB]000 Hörerinnen und Hörer verloren und damit 15 Prozent an Tagesreichweite und 9 Prozent an Wochenreichweite eingebüsst. Dieser Rückgang, und das ist entscheidend, war viel höher als erwartet. Entsprechend befürchten auch die Regionalradios einen massiven Rückgang der Anzahl Hörerinnen und Hörer beim UKW-Ausstieg Ende 2026. Im Unterschied aber zu den SRG-Sendern bedeuten grosse Hörerinnen- und Hörerverluste für die Privatsender automatisch grosse Werbeeinbrüche und grosse Mindereinnahmen. Diese Mindereinnahmen werden rund fünfmal höher sein als die Kosten eines Weiterbetriebs der UKW-Sender.
Dritter Punkt: Die Kosten der Sendeanlagen, und das ist ganz wichtig für uns als Vertreter des Bundes, werden vollumfänglich von den Radiosendern bezahlt. Für die Privatradios liegen diese bei 3,8 Millionen Franken pro Jahr für die UKW-Sendeanlagen und bei - hören Sie gut zu - 12 Millionen Franken pro Jahr bei den DAB-plus-Sendeanlagen. Das zeigt also, dass die Privatradios bereits heute stark auf DAB plus setzen und es wirklich nur eine Frage der Zeit ist, bis die UKW-Nutzungsquote so tief ist, dass sich die Sender nicht mehr lohnen und dann eben sukzessive abgestellt werden.
Vierter Punkt: Vorläufig ist die Situation eine ganz andere, weil unter anderem 1,7 Millionen Autos auf unseren Strassen verkehren, die nicht mit einem DAB-plus-Radio ausgerüstet sind. Ich frage Sie: Soll jetzt der Staat diesen Autofahrerinnen und Autofahrern die UKW-Frequenz entziehen und ihr Radio sozusagen zwangsweise abstellen? Gibt es dafür ein öffentliches Interesse? Das ist die entscheidende Frage: Gibt es ein öffentliches Interesse? Ich komme zum Schluss, dass das öffentliche Interesse schlicht und einfach fehlt. Die Umsetzung der Branchenvereinbarung zum Abschalten der UKW-Sender liegt nicht im öffentlichen Interesse, auch wenn der Bund dabei mitgewirkt hat. Beim Abwägen des öffentlichen Interesses steht für mich die Radionutzung im Vordergrund. Es kann uns doch nicht egal sein, wenn plötzlich eine Million Schweizerinnen und Schweizer unsere Radioprogramme nicht mehr nutzen können und damit den Zugang zu Informationen verlieren, die in einer direkten Demokratie auch staatspolitisch von grosser Bedeutung sind. Diesem Umstand, der beim Abschluss der Vereinbarung eben nicht vorhersehbar war, muss heute Rechnung getragen werden - umso mehr, und ich betone es nochmals, als der Bund kostenmässig nicht betroffen ist.
Fünfter Punkt: Man mag einwenden, dass sowohl die SRG als auch die Regionalradios für den Weiterbetrieb der UKW-Sender wertvolle Gebührengelder einsetzen. Ich denke, dass wir das getrost den unternehmerisch unabhängigen Radiosendern überlassen dürfen. Am Schluss geht es darum, wie viel den Privatradios, aber auch der SRG ihre Hörerinnen und Hörer wert sind. Und da bin ich überzeugt, dass sich die Kosten des vorläufigen UKW-Weiterbetriebs medien- und staatspolitisch lohnen. [GZ]
Ich empfehle Ihnen, der Motion zuzustimmen.