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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Die Motion verlangt die Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos. Wie der Motionär gerade gesagt hat, gibt es für E-Lastenräder bereits eine Immatrikulationspflicht. E-Lastenräder zählen zu den schweren Motorfahrrädern mit einem Gesamtgewicht zwischen 250 und 450 Kilogramm und einem elektrischen Antrieb bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Diese Fahrzeuge erhalten das gelbe Mofa-Kontrollschild. Elektrovelos mit geringem Gesamtgewicht gelten als Leichtmotorfahrräder und sind den motorlosen Velos gleichgestellt, brauchen also kein Kontrollschild. Eine Definition von Lastenrädern anders als nach Gewicht würde Abgrenzungsprobleme und komplexe Vorschriften mit sich bringen. Dies würde auch zu einem hohen administrativen Aufwand für die Konsumenten und Konsumentinnen, für die Kantone und für das Fahrzeuggewerbe führen.

Der Bundesrat möchte deshalb an den erst Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen revidierten Vorschriften festhalten und beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung dieser Motion.

Zu den Merkmalen der Leichtmotorfahrräder: In der Regel sind Leichtmotorfahrräder gewöhnliche zweiräderige Velos mit elektrischer Motorunterstützung bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Sie dürfen aber auch als Tandem ausgeführt sein oder mehr als zwei Räder aufweisen. Zudem dürfen sie mit einer Transportbox oder einem verstärkten langen Gepäckträger ausgerüstet sein. Es sind bis zu vier geschützte Kindersitzplätze erlaubt, und das höchstzulässige Gewicht im beladenen Zustand beträgt 250 Kilogramm. Das sind also enge Einschränkungen, und wir sind der Auffassung, dass es hierzu keiner Immatrikulierung bedarf.

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