Jutzet Erwin · Nationalrat · 2003-09-24
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Das neue Scheidungsrecht ist seit dem 1. Januar 2000 in Kraft. Es hat für alle Beteiligten grosse Fortschritte gebracht, namentlich der gemeinsame Scheidungsantrag, der einen eigentlichen Wechsel von einem Zweiparteienprozess zur freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeiführte. Andere Fortschritte sind in der besseren Stellung der Kinder, im gemeinsamen Sorgerecht, in der Präzisierung des nachehelichen Unterhaltes, auch in der hälftigen Teilung der Freizügigkeitsleistungen zu sehen.
Aber in der Praxis haben sich relativ rasch Schwierigkeiten gezeigt. Ich denke an die unterschiedliche Praxis der Kinderanhörung, auch in Bezug auf die Voraussetzungen des gemeinsamen Sorgerechtes, an die zweimonatige Bedenkfrist, die zwingend ist und die zu stossenden Ergebnissen führen kann, wenn jemand einen Vergleich unterschreibt und ihn ohne irgendeine Begründung dann nicht bestätigen muss, auch in Bezug auf die Austrittsleistung und deren Berechnung, namentlich bei Vorbezug für Wohneigentum. Ich habe deshalb in der Session in Lugano im Jahr 2001 ein Postulat eingereicht, das überwiesen worden ist und auf dessen Resultate ich gespannt warte.
Die grösste Schwierigkeit bietet die vierjährige Trennungsfrist nach Artikel 114 ZGB, wenn kein gemeinsamer Scheidungsantrag vorliegt. Diese Bestimmung führte in der Praxis dazu, dass die Zustimmung zur Scheidung ausgehandelt wurde, dass sie gleichsam erkauft wurde und dass zur Frage des Scheidungswillens fremde Elemente wie Güterrecht, Unterhaltsbeitrag, gemeinsames Sorgerecht, ausländerrechtliche Fragen eine Rolle spielten. Entgegen der ursprünglichen Einschätzung der Verwaltung, dass der gemeinsame Scheidungsantrag die absolute Regel sein würde, hat sich das eben nicht so selbstverständlich eingebürgert. Vielmehr sind Eheschutzmassnahmen sprunghaft, nämlich um das Zehnfache, angestiegen. Es kam zu einer Prozesslawine, die für alle Beteiligten nachteilig ist und vor allem auch zu einer Überbelastung der Gerichte führte.
Dieser Fehlentwicklung will Frau Nabholz mit ihrer Initiative entgegenwirken. Der Nationalrat hat am 16. September 2002 in der ersten Phase dieser Initiative mit 131 zu 18 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen hat ohne Einsetzung einer Subkommission die Arbeit selber gemacht und beantragt Ihnen eine Änderung der Artikel 114 und 115 in dem Sinne, dass die Zahl "vier" durch die Zahl "zwei" ersetzt wird.
Die Kommission hat diesem Antrag mit 15 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.