Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-24
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-24
Wortprotokoll
Ich verweise auf die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates, der eine Überweisung der Motion ablehnt, und möchte noch zwei, drei Punkte speziell hervorheben.
Die Kantone sind in der Tat besser in der Lage, den Gegenstand der Motion, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und auch unter Berücksichtigung der kantonalen Tradition, auch unter Berücksichtigung der kantonalen Feiertage, zu regeln.
Ich möchte etwas anderes nochmals in Erinnerung rufen: Per Ende des letzten Jahres standen in Restaurants und Spielsalons, gestützt auf kantonale Bewilligungen, rund 6000 Spielautomaten in Betrieb. Das sind mehr als doppelt so viele wie in den Spielbanken, wo zum gleichen Zeitpunkt rund 2700 Automaten betrieben wurden. Im Übrigen sieht auch die Lotteriegesetzgebung weder ein Verbot des Verkaufs von Losen noch ein Abschalten von Lotteriegeräten an hohen Feiertagen vor.
Die Motion zielt also nur auf die konzessionierten Spielbanken. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch fraglich, ob sie sich überhaupt mit dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung vertragen würde. Auch dürfte es schwierig sein, eine solche Anordnung mit einem überwiegend nationalen öffentlichen Interesse zu rechtfertigen.
Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angezeigt, die Feiertage, an denen die Spielbanken geschlossen bleiben sollten, gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln. Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.