Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-12-09
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meine Minderheitsanträge zu unterstützen. Weshalb? Beim Eintreten habe ich gesagt, dass die Vorlage zur Angleichung der EO-Leistungen auf den ersten Blick harmlos erscheinen mag. Doch sie bedeutet eine erhebliche Ausweitung unseres Systems und ist extrem komplex. Wer die Botschaft liest und auch einmal die Fahne zur Hand nimmt, merkt schnell: Klarer wird es mit diesen Anträgen nicht. Wer was wann und wie bekommt, bleibt kompliziert. Ursprünglich war die Erwerbsersatzordnung dazu gedacht, Lohnsicherheit in klar definierten Situationen zu gewährleisten. Von diesem Weg sind wir längst abgekommen. Heute stehen wir vor einer weiteren Ausdehnung - und genau das lehnen wir ab. Deshalb stellen wir auch unsere Minderheitsanträge.
Wir schauen dabei besonders kritisch auf die Ausdehnung bei den Betreuungskosten und generell auf die institutionelle Betreuung. Die Betreuung von Kindern ist eine private Aufgabe und sollte nicht über eine Sozialversicherung wie die EO abgerechnet werden. Wenn wir hier eine Basis schaffen, wird das System weiter ausgebaut.
Bei meinen Minderheitsanträgen bei Artikel 7 und weiteren - sie stehen auf Seite 3 der Fahne - geht es generell um die Frage der Betreuungskosten. Dabei soll es keine Zulagen für Betreuungskosten im Zusammenhang mit der Mutterschaftsentschädigung, der Entschädigung des anderen Elternteils, der Betreuungsentschädigung oder der Adoptionsentschädigung mehr geben. Dabei darf es bei der Zulage zur Dienstentschädigung sicher keine Einschränkung auf rein institutionelle Kinderbetreuung geben. Das muss weiterhin offen formuliert bleiben. Warum ist das so? Der Mutterschafts-, der Vaterschafts- und der Adoptionsurlaub sind genau dafür gedacht, den Eltern Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu geben. Sollten sie aus bestimmten Gründen dazu nicht in der Lage sein, liegt es dabei in ihrer Verantwortung, alternative Lösungen zu organisieren, statt beim Staat oder gar bei der EO anzuklopfen. Die EO ist nicht dazu gedacht, Kosten für die Betreuung durch Dritte zu decken.
Mit der Minderheit bei Artikel 16c Absatz 3 beantrage ich, dass es bei einem längeren Spitalaufenthalt der Mutter keine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung und der Entschädigung für den anderen Elternteil gibt. Es geht um den Spitalaufenthalt der Mutter, nicht des Kindes. Wir sollten beim geltenden Recht bleiben, wo das Kind im Zentrum steht. Die Regelung soll sich nicht auf die Mutter beziehen.
Bei Artikel 16q Absatz 2bis bitte ich Sie ebenfalls, die Minderheit zu unterstützen. Es geht darum, dass bei der Hospitalisation eines Kindes ab dem vierten Tag ein Taggeld für die Dauer des Spitalaufenthalts und der Genesung ausbezahlt wird, insgesamt höchstens 98 Taggelder, davon höchstens 21 Tage für die Genesung. Die Mehrheit will die Begrenzung auf 21 Tage streichen. Das wäre ein weiterer Ausbau. Wir bitten Sie deshalb, hier die Version des Bundesrates, die meiner Minderheit entspricht, zu unterstützen.
Zusammengefasst: Die Vorlage führt zu einer weiteren Ausweitung der EO, die wir nicht mittragen können. Wir wollen keine zusätzliche Bürokratie, keine neuen Ansprüche und auch keine schleichende Entwicklung hin zu einer Vollkaskoversicherung für alle Lebenslagen. Die EO soll ihren ursprünglichen Zweck erfüllen, nicht mehr und nicht weniger.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.