Gysi Barbara · Nationalrat · 2025-12-09
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Sie haben es in der Detailberatung gehört: Es geht um verschiedene Punkte, die zum Teil keine grossen finanziellen Auswirkungen haben, aber für die betroffenen Familien natürlich sehr wohl sehr wichtig sind.
Bei Artikel 7 und verschiedenen weiteren Artikeln gibt es einen Antrag der Minderheit Gutjahr. Sie will die Erweiterung der Bezugsmöglichkeiten in diesen Artikeln generell streichen und beim geltenden Recht bleiben. Die Kommission hat den Antrag mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
In Artikel 10a haben wir eine redaktionelle Anpassung des Ständerates.
Zu Diskussionen kam es bei Artikel 16c Absatz 3 und Ziffer 1 Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe cbis. Das ist die grösste materielle Änderung, die Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt. Es geht darum, den Mutterschaftsurlaub bei längerem Spitalaufenthalt von Kind oder Mutter zu entfristen, also die Befristung von 56 Tagen aufzuheben. Es geht hier natürlich um die bessere Abfederung der gesundheitlich und psychisch sehr schwierigen Situation, wenn die Mutter oder eben das viel zu früh geborene Kind lange im Spital ist, und darum, das wirklich abzusichern. Aber es geht auch um eine bessere Absicherung der Arbeitgebenden in diesen Situationen.
Die Minderheit Vietze will hier gemäss Bundesrat und Ständerat die Befristung bei 56 Tagen belassen. Dieser Minderheitsantrag betrifft auch die Verlängerung des Kündigungsschutzes. Die Minderheit Gutjahr will keine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs im Falle eines Spitalaufenthalts der Mutter. Dieser Minderheitsantrag betrifft nicht die Verlängerung des Urlaubs, wenn das Kind im Spital ist. Auch dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Eine Folge der Anpassung bei Artikel 336c wäre eine potenziell unbegrenzte Dauer des Kündigungsschutzes im Mutterschaftsurlaub. Diese Frage hat die Kommission in der zweiten Sitzung vertieft, und sie schlägt nun die Ergänzung vor, dass der Kündigungsschutz um maximal 12 Wochen verlängert werden kann. Mit einem solchen Kündigungsschutz von maximal 26 Wochen wären dann 94 Prozent der längeren Spitalaufenthalte von Neugeborenen abgedeckt. Dieser Anpassung hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Sie wird von der Minderheit Vietze als Konzept bekämpft.
Die Verlängerung des Kündigungsschutzes des anderen Elternteils gemäss Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe cbis OR wird von der Minderheit Gutjahr bekämpft.
Der Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der Dauer der Ausrichtung um höchstens 56 Tage deckt nur 85 Prozent der Fälle mit einer längeren Hospitalisation der Mutter oder des Kindes ab. Insbesondere bei sehr frühen Geburten ist die Abdeckung nicht genügend. Wir haben es vorhin gehört, was das für Familien bedeutet, weswegen Ihnen eben die Kommissionsmehrheit hier ganz klar eine Verbesserung vorschlägt. Finanziell fällt das nicht ins Gewicht; es kostet rund 1 Million Franken mehr als die Version des Bundesrates und des Ständerates und ist finanziell in dem Sinn gut verkraftbar.
Bei Artikel 16j Absatz 4 will die Minderheit Aeschi im Fall der Totgeburt eines Kindes oder des Tods des Kindes innerhalb der 14 Tage nach der Geburt beim geltenden Recht bleiben [PAGE 2202] und dem anderen Elternteil keinen Urlaub gewähren. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Dann zur Minderheit Graber, einem Konzeptantrag zu den Artikeln 16mbis, 16sbis und 16x: Herr Graber will den Kantonen keine Möglichkeit geben, über die Ansätze hinauszugehen. Ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Die Minderheit Gutjahr zu Artikel 16q Absatz 2bis wurde mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.
Die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse wurden in einem Bericht veröffentlicht, wie auch alle übrigen Abklärungen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen benötigen 73 Millionen Franken mehr aus der EO. Die Änderungen des Ständerates führen darüber hinaus zu 15 Millionen Franken Mehrausgaben, und die Änderung, die die Mehrheit der SGK-N beantragt, kostet rund 1 Million Franken mehr. Das sind minimale Mehrkosten für die EO, die sehr gut verkraftbar sind. Der EO-Fondsstand ist immer noch sehr stabil.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, ihren Anträgen zu folgen.