Herzog Eva · Ständerat · 2025-12-09
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Zuerst gleich ein paar Erklärungen, weshalb hier zwei sehr ähnliche Motionen vorliegen, eine von mir und eine von Ihrer KVF vom 7.[NB]November, beide mit dem gleichen Titel: Das liegt daran, dass die Forderungen der Motionen bereits die Zeit ab[NB]1.[NB]Januar 2026 betreffen, und das ist doch schon sehr bald.
Ich habe in der Herbstsession meine Motion eingereicht - ich mache das hier transparent, weil es zur Erklärung beiträgt - und habe dann in der KVF-Sitzung vom 6.[NB]November eine leicht überarbeitete Version als Antrag auf eine Kommissionsmotion eingereicht, welchem die Kommission auch zugestimmt hat. Die Überarbeitung meiner Motion erfolgte nach Gesprächen mit den SBB, da mir daran gelegen war, vielleicht sogar eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates zu beiden Motionen entnehmen können, ist mir das nicht gelungen. Der Bundesrat lehnt beide Motionen ab. Um die Sache jetzt nicht unnötig zu verkomplizieren, sage ich gleich zu Beginn, dass ich meine Motion 25.4147 zugunsten der Kommissionsmotion zurückziehe und im Folgenden nur noch als Berichterstatterin der Kommission zu Letzterer spreche.
Zu dieser Motion: Mit der Motion bringt die KVF den Wunsch zum Ausdruck, dass möglichst viele Güter auf der Schiene verkehren sollen. Das ist auch ein Anliegen des Bundesrates, wie er unter anderem bei der Beratung der Revision des Gütertransportgesetzes immer wieder betont hat. Es sollte auch das Interesse von SBB Cargo, dem zuständigen Unternehmen, sein. Gleichwohl ist in den letzten Wochen und Monaten nicht nur bei mir der Eindruck entstanden, dass SBB Cargo im Bemühen, die jahrelangen Defizite im Güterverkehr abzubauen, ihr Angebot durch starke Preiserhöhungen und eine allgemeine Verschlechterung der Bedingungen für die Kunden derzeit so stark verschlechtert, dass dies zu einer Verlagerung auf die Strasse führt. Wie ich höre, hat diese Verlagerung teilweise bereits stattgefunden. Alle, die vom Güterverkehr viel mehr verstehen als ich, sagen, dass der Verkehr, wenn[NB]er[NB]einmal[NB]auf[NB]der[NB]Strasse[NB]ist,[NB]nicht mehr zurückkommt.
Wir erleben derzeit eine Kumulation, die mir Sorgen macht. Durch die schlechte Infrastruktur der Deutschen Bahn kommt bereits mehr Verkehr auf der Strasse in die Schweiz. Beim Projekt Gateway Basel Nord, welches den Modalsplit zugunsten der Schiene verbessern soll, kommt es aufgrund von Einsprachen zu Verzögerungen. Die rollende Landstrasse wurde eingestellt. All dies bedeutet bereits jetzt mehr Lastwagen auf den Strassen der Schweiz. Wir sollten alles tun, um weitere Verlagerungen zu vermeiden. Hier vermissen sowohl ich wie auch die Mehrheit der Kommission ein wenig den Willen von SBB Cargo. Mit der Revision des Gütertransportgesetzes haben wir uns vorgenommen, mit einem Dreiklang von Massnahmen innerhalb von acht Jahren die Eigenwirtschaftlichkeit des Einzelwagenladungsverkehrs zu erreichen: mit Preissteigerungen, Effizienzsteigerungsmassnahmen und Förderbeiträgen.
Auch der kombinierte Verkehr besteht zu weiten Teilen aus Einzelwagenladungsverkehr, gehört also zu diesem Bereich, auch wenn SBB Cargo das oft anders darstellt. Im kombinierten Verkehr hat SBB Cargo aber Terminalanlagen geschlossen bzw. bedient sie nicht mehr und setzt ausschliesslich auf Ganzzugsverkehr auf der Nord-Süd-Achse von Dietikon nach Stabio, der wirtschaftlich betrieben werden kann. Dass auch für andere Strecken und Terminals weiterhin ein Bedarf besteht, zeigt sich daran, dass die Post und private Anbieter begonnen haben, die Terminals zu bedienen. Die Umstellung musste aber sehr schnell gehen. Die Kommunikation von SBB Cargo erfolgte im Mai. Das ist ein sehr kurzer Zeitraum, nicht überall konnte diese Umstellung bereits gemacht werden, und wie gesagt, wenn es schnell gehen muss, ist der Verkehr jeweils schneller auf der Strasse. [PAGE 1263]
Was will nun die Motion der KVF? Sie will diesen Dreiklang nutzen, von dem ich gesprochen habe, eben auch die Förderbeiträge. Der Einzelwagenladungsverkehr muss nicht allein durch Preiserhöhungen und Effizienzsteigerungen und schon im nächsten Jahr selbsttragend sein. Diesen Eindruck kann man aufgrund des Vorgehens von SBB Cargo gewinnen. Die Preissteigerungen in den vergangenen Monaten, in den angekündigten Preismodellen, waren teilweise enorm, und es scheint relativ offen zu sein, wie es mit diesen Preissteigerungen weitergeht. Das war der Eindruck, deshalb kam es zu diesen Vorstössen.
Nun komme ich zu den einzelnen Punkten. Sie sehen, es sind drei Punkte. In Absprache mit der Mehrheit der KVF-S möchte ich Ihnen beantragen, dass wir anschliessend gesondert über diese drei Punkte abstimmen.
Punkt 1 befasst sich mit den neuen Preismodellen. Darin werden die von SBB Cargo publizierten Preismodelle akzeptiert, es wird aber verlangt, dass in der ersten Leistungsperiode bis 2029 weitere Erhöhungen nur im Kontext der Teuerung erfolgen dürfen. Nun hat das Bundesamt für Verkehr ja gestern Montag die Leistungsvereinbarung mit den SBB zum Güterverkehr veröffentlicht. Darin sind Vorgaben zum Preismodell enthalten, die dann in den privatrechtlichen Verträgen mit den Kunden von SBB Cargo umgesetzt werden. Darin ist der normale Teuerungsausgleich vorgesehen. Gemäss Leistungsvereinbarung muss SBB Cargo dazu alle drei Monate ans BAV rapportieren. SBB Cargo muss es auch mit dem BAV besprechen, wenn andere Preisanpassungen vorgesehen werden sollen. SBB Cargo muss also weitergehende Preiserhöhungen begründen. Damit soll sichergestellt werden, dass SBB Cargo keine willkürlichen Preisanpassungen vornehmen kann.
Das kommt der Forderung in Punkt 1 stark entgegen. Natürlich ist es weniger bindend, als wenn wir das mit einer Motion vorgeben, aber ich sehe den Einwand von SBB Cargo, dass es problematisch sei, wenn das Parlament Vorgaben für privatrechtliche Verträge macht. In Absprache mit der Mehrheit der KVF, die die Motion unterstützt, ziehe ich deshalb den ersten Punkt der Motion zurück.
Damit komme ich zum zweiten Punkt. Trotz sorgfältiger Formulierung war hier mit den SBB keine Einigkeit möglich. Mir persönlich - und die Mehrheit der KVF hat diesen Punkt auch unterstützt - leuchtet aber die Argumentation der SBB weiterhin nicht ein. Die SBB bestreiten, dass die Förderbeiträge auch für den kombinierten Verkehr gedacht sind. Aber wie oben ausgeführt, ist das in dieser Absolutheit nicht korrekt, da der Grossteil des kombinierten Verkehrs heute als Wagenladungsverkehr ausgerichtet wird.
Auch dieser Punkt lässt Handlungsspielraum offen. Punkt 2 verlangt nicht, dass alles rückgängig gemacht werden muss, dass SBB Cargo wieder dieselben Leistungen erbringen muss wie noch bis zum 15.[NB]Dezember, das ist der Stichtag. Punkt 2 der Motion verlangt, dass SBB Cargo eine koordinierende Rolle übernimmt, um die Übergabe an Dritte zu gewährleisten, da, wo die Leistung weiterhin erwünscht ist. Die Mengen sind nicht gross, wie immer wieder betont wird, insofern sollte das gehen. Hingegen sind 20[NB]000 Lastwagen mehr oder weniger auf der Strasse kein kleiner Unterschied.
Punkt 2 ermöglicht eine Zusammenarbeit mit Dritten, das ist explizit so formuliert. Betreffend die Wagenhaltung besteht die Forderung, dass SBB Cargo nach wie vor die bisherigen drei Wagentypen hält. Nach Auskunft des Unternehmens stehen diese bis 2027 ohnehin noch zur Verfügung - dann sollen sie doch auch eingesetzt werden. Die Umsetzung dieses Punkts ist möglich. Er ist genügend offen formuliert. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Punkt zu unterstützen.
Dann zum dritten Punkt: Damit soll den langfristigen Plänen von SBB Cargo der Rücken gestärkt werden. Ich glaube, die Forderung spricht für sich, und deshalb spreche ich hier nicht länger. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auch den dritten Punkt zu unterstützen.
Die Minderheit wird ihre Position nun selber darlegen.