Pfister Martin · Bundesrat · 2025-12-10
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-10
Wortprotokoll
Es sind ja drei Themen, die heute noch besprochen werden.
Zuerst zu Artikel 49 Absatz 4: Hier empfiehlt Ihnen der Bundesrat, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Er präzisiert eigentlich den bundesrätlichen Entwurf, unterscheidet sich in der Substanz aber nicht.
Es ist für die Armee wichtig, dass man insbesondere Systemsoldaten mit bestimmten Fähigkeiten, zum Beispiel Köchinnen und Köche, nur in der Grundausbildung in der Rekrutenschule ausbilden muss - das heisst für eine verkürzte Zeit - und dass man sie für den Rest ihrer Zeit auf der Basis ihrer Spezialausbildung, für die sie ihre Fähigkeiten schon aus dem zivilen Leben mitbringen, einsetzen kann; so hat man dann mehr Nutzen für die Wiederholungskurse, für die sie in ihrem eigentlichen Verband eingesetzt werden. Dieses System ermöglicht mehr Flexibilität in der Grundausbildung unserer Soldatinnen und Soldaten. Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, bei Artikel 49 Absatz 4 am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten.
Bei Artikel 70 Absatz 3 möchte der Ständerat über die Zahl von 18 Armeeangehörigen hinausgehen und auf 50 gehen. Diese Lösung des Ständerates ist durchaus machbar und verändert in der Praxis nichts. Sie erhöht einfach den Spielraum für den Bundesrat. Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, hier dem Ständerat zu folgen, um eine Kompromisslösung zu schaffen. Es ist wichtig, dass wir im Einsatz mehr Spielraum haben, insbesondere für die Spezialkräfte im Ausland, wenn es um Ablösungen geht; so können wir diese Ablösungen gesetzeskonform durchführen. Im Grundsatz würde auch die Kompetenz für 18 Soldatinnen und Soldaten reichen, aber wenn der Ständerat uns mehr Kompetenz geben möchte, dann ist das auch nicht falsch. Damit können wir unsere Grundidee umsetzen und die Spezialkräfte gesetzeskonform im Ausland ablösen, und darum geht es im Wesentlichen. Ich empfehle Ihnen, entweder dem Entwurf des Bundesrates oder dann sicher dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Bei Artikel 106 Absatz 3 ist es sicher so, dass der neue Beschluss, der im Ständerat erarbeitet worden ist, besser ist. Er gäbe dem Bundesrat die Kompetenz, Listen zu erstellen, aus welchen hervorginge, welche Kompensationsgeschäfte mit weiteren Firmen gemacht werden könnten. Es ist aber klar, dass der Bundesrat hier an seinem ursprünglichen Entwurf festhalten möchte.
Sie wissen ja: Wenn Sie im Sommer jeweils die Armeebotschaft und damit auch das Rüstungsprogramm bewilligen, bewilligen Sie Armeegelder, die Sie für die Sicherheit einsetzen möchten. Es ist wichtig, dass diese Gelder, die für die Armee, für die Sicherheit eingesetzt werden können, auch für die Sicherheit wirksam werden. Offset-Geschäfte dienen dazu, dass wir unsere Industriebasis im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung stärken, auf der einen Seite für die Weiterentwicklung von weiteren Systemen, auf der anderen Seite auch für die Wartung und den Werterhalt der Systeme, die wir kaufen, damit das in der Schweiz bleibt. Das ist ein wichtiges Instrument, das wir in der Sicherheitspolitik haben. Darum ist es auch wichtig, dass es erhalten bleibt.
Diese Gelder für die Sicherheit, die knapp sind - wir haben ja nicht so viel Geld, das wir für die Sicherheit einsetzen können -, sollen zielgerichtet eingesetzt werden. Darum ist es wichtig, dass Sie am Antrag des Bundesrates festhalten, diese Gelder nur für Offset-Geschäfte im Bereich der Sicherheit und für die Industrie und Wissenschaft im Bereich der Sicherheit einzusetzen.
Je peux vous assurer, Madame Chappuis, que nous sommes très sensibles à la question des entreprises de Suisse romande. Certaines entreprises sont très fortes dans le secteur de la sécurité et de la défense. Je suis convaincu qu'il y a des possibilités d'investir, avec les affaires compensatoires, également en Suisse romande.
Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass die Romandie, auch der industrielle Sektor in der Romandie, immer auch mit Offset-Geschäften verbunden wird, sodass diese Offset-Verträge gut über das Land verteilt werden.
Nun haben wir noch den Antrag der Minderheit II (Molina), die Investitionen nur auf Firmen in Schweizer Besitz zu konzentrieren. Hierzu muss ich Ihnen einfach sagen, dass gerade die grossen Firmen im Rüstungsbereich in der Schweiz nicht mehr dazugehören. Da wären etwa zu nennen: Swiss P, die wir ja verkauft haben - diese Geschichte kennen Sie -, die aus der Ruag Ammotec hervorgegangen ist, dann auch die Firmen Mowag und Rheinmetall. Das sind grosse Rüstungsfirmen, die in der Schweiz produzieren, mit Schweizer Mitarbeitenden auch Systeme entwickeln, aber nicht mehr in Schweizer Besitz sind. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, würden Sie verhindern, dass wir mit den grossen Rüstungsfirmen in der Schweiz weiterhin Kompensationsgeschäfte betreiben könnten, und damit würden Sie auch die Sicherheit der Schweiz gefährden. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II (Molina) nicht zuzustimmen.
Ich kann Ihnen keine belastbaren Daten nennen, wie viele Offset-Geschäfte an Firmen gehen, die in Schweizer Besitz sind bzw. nicht in Schweizer Besitz sind. Diese Daten erheben wir nicht, und von dem her kann ich Ihnen keine verlässliche Auskunft geben. Ich gehe aber davon aus, dass es, wenn wir an diese drei grossen Firmen denken, die ich[NB]vorhin[NB]erwähnt habe, doch ein recht grosser Anteil der heutigen Kompensationsgeschäfte ist, der eben nicht an Firmen in Schweizer Besitz geht. Die Kompensationsgeschäfte gehen zwar an Firmen in der Schweiz, aber nicht an Firmen in Schweizer Besitz.
Also lehnen Sie bitte den Antrag der Minderheit II (Molina) ab, weil er letztlich zu grossen Teilen verunmöglichen würde, dass wir weiterhin Kompensationsgeschäfte machen können.
Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit III (Glättli), ganz auf Offset-Geschäfte zu verzichten: Tatsächlich verteuern die Offset-Geschäfte die Rüstungsprojekte; diesbezüglich hat Herr Nationalrat Glättli völlig recht. Gleichzeitig sind [PAGE 2212] Offset-Geschäfte wichtig, um Know-how zu erhalten und aufzubauen, sodass wir die von uns beschafften Systeme selbst warten, gegebenenfalls weiterentwickeln und Leistungen erbringen können, die die Schweizer Industrie stärken - gerade im Hinblick auf die Sicherheitssituation, für die wir diese Gelder einsetzen möchten.
Der Entwurf des Bundesrates schafft Klarheit bei den Offset-Geschäften - ein ausdrücklicher Wunsch des Parlamentes, der damit umgesetzt wird. Wir haben mit dem ursprünglichen Text bereits Kompensationsgeschäfte ermöglicht. Der Entwurf des Bundesrates präzisiert nun, wie diese Geschäfte ausgestaltet werden sollen.
Ich empfehle Ihnen daher, auch dem Antrag der Minderheit III (Glättli) nicht zuzustimmen.