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Wicki Hans · Ständerat · 2025-12-10

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-10

Wortprotokoll

Seit 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Aktuell gelten diese Ausnahmebestimmungen bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Der Bundesrat beantragt eine weitere befristete Verlängerung um fünf Jahre, das heisst also bis zum 31.[NB]Dezember 2031. Dies würde uns erlauben, diese Ausnahmen im Kontext des gesamten Massnahmenpakets zur Bankenstabilität abschliessend zu beurteilen. Der Nationalrat ist dem Antrag des Bundesrates anlässlich der vergangenen Herbstsession mit 146 zu 43 Stimmen gefolgt.

Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den vorliegenden Entwurf anzunehmen. Diese Verlängerung ist in erster Linie eine Unterstützung für uns als Legislative. Wir müssen uns nicht unnötig unter Zugzwang setzen, denn das Too-big-to-fail-Paket wird dem Parlament die Möglichkeit geben, die damit zusammenhängenden Themen gesamthaft zu diskutieren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die genannten Ausnahmebestimmungen noch in Kraft. Diese erleichtern die Ausgabe von Too-big-to-fail-Instrumenten, was eine Verbesserung der Finanzstabilität zum Zweck hat. Konkret ist deren Emission weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus möglich, was die Mittelbeschaffung der Banken erleichtert. Zudem beteiligen sich damit auch die ausländischen Kapitalgeber an den Risiken.

Ohne eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen würden Zinsen aus den Too-big-to-fail-Instrumenten, die ab dem 1.[NB]Januar 2027 neu emittiert werden, der Verrechnungssteuer unterliegen. Die damit einhergehende Verrechnungssteuerbelastung würden institutionelle Anleger nicht akzeptieren. Sie würden entweder auf andere Instrumente ausweichen oder eine höhere Verzinsung fordern. In jedem Fall hätte dies erhebliche Nachteile, indem die Mittelbeschaffung für die Banken teurer und schwieriger würde. Insbesondere dürften die ausländischen Kapitalgeber wegfallen, ein Umstand, der aus einer Risikoperspektive heraus negativ zu beurteilen ist, wie in der Kommission festgehalten wurde. Denn wenn die ausländischen Kapitalgeber wegfallen würden, müssten faktisch die inländischen Pensionskassen und Kapitalgeber die Risiken alleine tragen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre das eine unsinnige Situation. Umso wichtiger ist es aus Sicht unserer Kommission, diese Massnahmen vorderhand zu verlängern, bis das gesamte Massnahmenpaket beraten wurde und in Kraft tritt.

Formal ist noch darauf hinzuweisen, dass die Frist bis Ende 2031 natürlich nicht ausgeschöpft wird, wenn das Gesamtpaket schon vorher in Kraft tritt. Dann fallen die verlängerten Massnahmen dahin.

Ich danke Ihnen namens unserer Kommission, wenn Sie den Antrag unterstützen und den Entwurf annehmen.