Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-10
Wortprotokoll
Das Parlament hat für Too-big-to-fail-Instrumente Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungssteuer geschaffen, um die Ausgabe dieser Instrumente und damit die Finanzstabilität zu verbessern. Diese Bestimmungen wurden 2013 gewährt, jedoch nur befristet. Sie gelten aktuell bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Ohne eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen würden Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten, die ab dem 1.[NB]Januar 2027 neu emittiert werden, erneut der Verrechnungssteuer unterliegen. Dadurch würde die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert, weil sie diese Instrumente nur in der Schweiz anwenden dürfen.
Hintergrund ist, dass insbesondere internationale Anleger die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren. Sie weichen deshalb auf andere Instrumente aus, sofern der steuerliche Nachteil nicht durch eine entsprechend höhere Verzinsung ausgeglichen wird. Kurz gesagt, die Ausnahmebestimmungen ermöglichen eine Emission zu wettbewerbsfähigen Bedingungen.
Der Bundesrat hat sich, das haben Sie sicher mitbekommen, in seinem am 10.[NB]April 2024 publizierten Bericht zur Bankenstabilität für eine unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmung im Verrechnungssteuergesetz ausgesprochen. Das in diesem Bericht geplante gesetzliche Massnahmenpaket wird jedoch nicht bereits am 1.[NB]Januar 2027 in Kraft treten können. Somit würde zwischen dem 1.[NB]Januar 2027 und dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität eine Lücke entstehen. Damit befinden Sie heute nur über die befristete Verlängerung, um diese Lücke zu überbrücken. Gleichzeitig ermöglicht es diese Verlängerung dem Gesetzgeber, die unbefristete Verlängerung im Kontext des gesamten Massnahmenpakets des Berichtes des Bundesrates zur Bankenstabilität zu beurteilen. Sie können, wenn Sie dann dereinst das Gesamtpaket beraten, entscheiden, ob Sie diese Verlängerung weiterhin gelten lassen wollen oder ob Sie sie zurücknehmen. Aber man sollte jetzt nicht eine Lücke schaffen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesrat die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen der Too-big-to-fail-Instrumente bis längstens 31.[NB]Dezember 2031.